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Ratgeber · Familie & Sozialleistungen

Krankengeld 2026: Was Sie bei längerer Krankheit bekommen

Wer länger krank ist, bekommt zuerst sechs Wochen sein Gehalt weiter und danach Krankengeld von der Krankenkasse. Hier lesen Sie, wie hoch es ausfällt, wie lange es gezahlt wird und welche Fehler Sie den Anspruch kosten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • In den ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt in voller Höhe weiter (Entgeltfortzahlung).
  • Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos. 2026 sind es maximal 135,63 € pro Kalendertag.
  • Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. In unseren Rechenbeispielen fehlt unterm Strich rund ein Viertel des bisherigen Nettos.
  • Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos bescheinigt sein. Eine Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen vorliegen.

Phase 1: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Sind Sie unverschuldet arbeitsunfähig krank, zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Wer in den ersten vier Wochen erkrankt, erhält in dieser Zeit bei gesetzlicher Versicherung in der Regel Krankengeld.

Jede neue Krankheit löst grundsätzlich einen neuen Sechs-Wochen-Anspruch aus. Bei derselben Krankheit gibt es erneut Entgeltfortzahlung nur, wenn

  • Sie wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig waren, oder
  • seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind.

Sonst geht es nach Ende der sechs Wochen direkt mit dem Krankengeld weiter. Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Krankengeld bekommen sie aus dem Minijob dagegen nicht, weil sie darüber nicht krankenversichert sind.

Krankmeldung und eAU: Das müssen Sie tun

  1. Arbeitgeber sofort informieren: Melden Sie sich am ersten Krankheitstag unverzüglich – etwa per Telefon oder E-Mail – und nennen Sie die voraussichtliche Dauer.
  2. Arzt aufsuchen: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Der Arbeitgeber darf die Feststellung schon früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag.
  3. eAU statt gelbem Schein: Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber abgeben. Die Arztpraxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab. Das ist seit 2023 Pflicht für Arbeitgeber.
  4. Privat Versicherte reichen die Bescheinigung weiterhin selbst beim Arbeitgeber ein.

Die eAU erspart den Gang zur Post – die Pflicht, sich beim Arbeitgeber krankzumelden und rechtzeitig zum Arzt zu gehen, bleibt aber bestehen.

Phase 2: Wie hoch ist das Krankengeld?

Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld der letzten zwölf Monate werden anteilig berücksichtigt. Das Bruttoentgelt zählt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 5.812,50 € im Monat (2026). Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 135,63 € pro Tag.

Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen. Vom Krankengeld ziehen die Kassen Ihren Anteil an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. In die Krankenversicherung zahlen Sie während des Krankengeldbezugs in der Regel keine Beiträge.

Beispiel: Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen, 35 Jahre, Steuerklasse I, gesetzlich versichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos, keine Kirchensteuer. Nach unserem Krankengeld-Rechner:

Brutto im MonatNetto im MonatKrankengeld pro TagAuszahlung für 30 Tage
2.500 €1.768,92 €53,07 €1.332,00 €
3.500 €2.333,25 €70,00 €1.736,10 €
6.500 €3.914,83 €117,44 €2.918,40 €

In allen drei Fällen begrenzt die 90-%-Netto-Grenze das Krankengeld. Die Lücke zum gewohnten Netto liegt hier zwischen rund 440 € und 1.000 € im Monat. Manche Tarifverträge sehen einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld vor – fragen Sie in der Personalabteilung nach.

Krankengeld-RechnerKrankengeld nach sechs Wochen Krankheit.Jetzt berechnen

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden darauf angerechnet, sodass für Krankengeld höchstens 72 Wochen bleiben. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich die Höchstdauer nicht.

Nach Ablauf der 78 Wochen spricht man von Aussteuerung. Sind Sie dann weiter nicht arbeitsfähig, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung in Frage – bis die Rentenversicherung über eine mögliche Erwerbsminderung entschieden hat. Melden Sie sich dafür rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit; mehr dazu im Ratgeber Arbeitslos melden und im Arbeitslosengeld-Rechner.

Lückenlose Krankschreibung: der häufigste Fehler

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Er bleibt nur bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erneut festgestellt wird. Samstage zählen dabei nicht als Werktage.

Endet Ihre Krankschreibung zum Beispiel an einem Freitag, muss die Folgebescheinigung spätestens am Montag ausgestellt werden. Eine Lücke kann den Anspruch auf Krankengeld kosten – besonders gefährlich ist das, wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist.

Planen Sie den Arzttermin für die Folgebescheinigung möglichst schon für den letzten bescheinigten Tag ein.

Wichtig ist außerdem die Meldung bei der Krankenkasse: Ohne Meldung innerhalb einer Woche ruht das Krankengeld. Bei der eAU übernimmt die Arztpraxis die Übermittlung.

Kinderkrankengeld 2026

Ist Ihr Kind krank und unter zwölf Jahre alt, können gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankengeld bekommen, wenn kein anderer im Haushalt das Kind betreuen kann. Für 2026 gelten erhöhte Ansprüche:

je Kindinsgesamt höchstens
je Elternteil15 Arbeitstage35 Arbeitstage
Alleinerziehende30 Arbeitstage70 Arbeitstage

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 %. Ab 2027 gelten nach derzeitiger Rechtslage wieder die niedrigeren Grundwerte von 10 bzw. 20 Tagen je Kind (höchstens 25 bzw. 50 Tage). Für den Antrag brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes.

Krank im Urlaub oder bei Kündigung

Krank im Urlaub: Werden Sie während des Urlaubs krank, werden die Tage, an denen Sie nachweislich arbeitsunfähig waren, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung. Melden Sie die Krankheit deshalb auch im Urlaub sofort und lassen Sie sie ärztlich feststellen.

Kündigung während der Krankheit: Eine Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor einer Kündigung. Kündigt der Arbeitgeber aber wegen der Krankheit, muss er die Entgeltfortzahlung für die vollen sechs Wochen trotzdem leisten – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Endet das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, endet auch die Entgeltfortzahlung; danach springt bei gesetzlicher Versicherung die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Wie lange die Kündigungsfrist ist, lesen Sie im Ratgeber Kündigungsfristen.

Steuern und Sonderfälle

Steuern: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Haben Sie mehr als 410 € Krankengeld im Jahr erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben – mit einer möglichen Nachzahlung.

Privat Versicherte bekommen kein gesetzliches Krankengeld. Sie brauchen eine Krankentagegeldversicherung; Höhe und Beginn richten sich nach dem Vertrag.

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld nur, wenn sie eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben oder einen Wahltarif nutzen.

Familienversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall, etwa zur Berechnung oder zum Ende des Anspruchs, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich Krankengeld?
In der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wer noch keine vier Wochen beschäftigt ist, kann schon früher Krankengeld erhalten.
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Es beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos und 2026 maximal 135,63 € pro Kalendertag. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung werden angerechnet.
Muss ich die Krankmeldung noch beim Arbeitgeber abgeben?
Gesetzlich Versicherte nicht: Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse ab. Krankmelden müssen Sie sich aber trotzdem sofort.
Was passiert, wenn die Krankschreibung eine Lücke hat?
Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der letzten ausgestellt werden, Samstage zählen nicht. Sonst kann der Anspruch auf Krankengeld entfallen.
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?
2026 sind es 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, höchstens 35 Tage. Alleinerziehende erhalten 30 Tage je Kind, höchstens 70 Tage.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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