Steuerklassenrechner 2026 für Ehepaare
Welche Steuerklassen-Kombination bringt Ihnen als Ehepaar monatlich das meiste Netto? Der Rechner vergleicht IV/IV, III/V und das Faktorverfahren mit den Werten 2026.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Mit Faktorverfahren nach § 39f EStG
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Beste Kombination
4.711,68 €
gemeinsames Netto im Monat mit III / V
Bei III/V ist eine Steuererklärung Pflicht. Nach grober Schätzung droht eine Nachzahlung von rund 540 € Einkommensteuer – legen Sie den Mehrbetrag zurück.
| Kombination | Netto Partner 1 | Netto Partner 2 | Zusammen | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| IV / IV | 2.871,09 € | 1.768,92 € | 4.640,01 € | − 71,67 € |
| III / V Höchstes Netto | 3.221,09 € | 1.490,59 € | 4.711,68 € | – |
| V / III | 2.408,67 € | 1.956,25 € | 4.364,92 € | − 346,76 € |
| IV / IV + Faktor 0,968 | 2.891,92 € | 1.774,92 € | 4.666,84 € | − 44,84 € |
Die Steuerklasse verteilt nur die monatliche Lohnsteuer. Die tatsächliche Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich und wird mit der Steuererklärung abgerechnet.
Die Kombinationen für Ehepaare
Nach der Heirat ordnet das Finanzamt beide Partner automatisch der Steuerklasse IV zu. Auf Antrag können Sie zu III/V oder zu IV/IV mit Faktor wechseln. Dieselben Regeln gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften.
| Kombination | Geeignet, wenn … | Wirkung |
|---|---|---|
| IV / IV | Beide verdienen ähnlich viel | Jeder zahlt Lohnsteuer wie ein Single; oft kleine Erstattung |
| III / V | Ein Partner verdient deutlich mehr (etwa 60 % oder mehr des Gesamteinkommens) | Hohes Netto beim Besserverdiener, häufig Nachzahlung |
| IV / IV mit Faktor | Unterschiedliche Einkommen, Nachzahlung soll vermieden werden | Lohnsteuer entspricht fast genau der Jahressteuer |
In Klasse III erhält der Besserverdiener den doppelten Grundfreibetrag, in Klasse V fällt er dafür ganz weg. Deshalb wird das zweite Gehalt in Klasse V schon ab dem ersten Euro vergleichsweise hoch belastet.
Vergleichstabelle 2026: Gemeinsames Netto pro Monat
Ehepaar in Nordrhein-Westfalen, beide gesetzlich versichert, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Bei gleichem Einkommen gibt es keinen Faktor unter 1 – dann gilt der Wert von IV/IV.
| Brutto Partner 1 + 2 | IV / IV | III / V | IV / IV mit Faktor |
|---|---|---|---|
| 3.000 € + 3.000 € | 4.108,84 € | 4.034,01 € | 4.108,84 € |
| 4.000 € + 2.500 € | 4.374,42 € | 4.418,76 € | 4.390,18 € |
| 4.500 € + 2.500 € | 4.640,01 € | 4.711,68 € | 4.666,84 € |
| 5.000 € + 2.000 € | 4.606,93 € | 4.777,67 € | 4.667,09 € |
| 6.000 € + 1.500 € | 4.853,02 € | 5.163,11 € | 5.002,69 € |
| 5.000 € + 0 € | 3.130,09 € | 3.510,67 € | 3.511,17 € |
Die Tabelle zeigt: III/V bringt fast immer das höchste monatliche Netto. Über das Jahr gerechnet ist der Vorteil aber meist nur geliehen – das Finanzamt holt die zu wenig gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.
So funktioniert das Faktorverfahren
Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Klasse IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor kleiner als 1 multipliziert. Das Finanzamt berechnet ihn so:
Faktor = Y ÷ X – dabei ist Y die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif und X die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV.
Der Vorteil: Der Splittingvorteil wird schon unterjährig im Verhältnis der Einkommen verteilt. Nachzahlungen sind selten, und der geringer verdienende Partner wird nicht so stark belastet wie in Klasse V. Den Faktor beantragen Sie beim Finanzamt; er kann für bis zu zwei Jahre eingetragen werden.
Steuerklasse und Lohnersatzleistungen
Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Kurzarbeitergeld werden vom Netto berechnet. Eine günstige Steuerklasse kann diese Leistungen deutlich erhöhen:
- Elterngeld: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den Monaten vor der Geburt überwiegend galt. Der Wechsel sollte spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Rechnen Sie es mit dem Elterngeld-Rechner durch.
- Arbeitslosengeld: Ein Wechsel kurz vor oder während der Arbeitslosigkeit wird von der Agentur für Arbeit nur anerkannt, wenn die neue Kombination zum Einkommensverhältnis passt.
- Klasse V: Wer absehbar Lohnersatzleistungen bezieht, sollte Klasse V meiden, weil das niedrige Netto die Leistung mindert.
Steuerklasse wechseln – so geht’s
Den Wechsel beantragen Sie gemeinsam beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“). Die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat; Ihr Arbeitgeber erhält sie automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Politisch wird seit Längerem geplant, die Kombination III/V abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Faktorverfahren zu ersetzen – im Gespräch ist das Jahr 2030. Für 2026 können Sie III/V weiterhin uneingeschränkt wählen.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am günstigsten?
Warum muss ich bei III/V Steuern nachzahlen?
Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?
Mein Partner verdient nichts – welche Klasse ist richtig?
Gilt die Steuerklasse auch für Minijobs?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- Bundesministerium der Finanzen – Merkblatt zur Steuerklassenwahl
- § 39f EStG – Faktorverfahren
- ELSTER – Antrag auf Steuerklassenwechsel
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.