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Ratgeber · Familie & Sozialleistungen

Elterngeld beantragen 2026: Schritt für Schritt zum Antrag

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Hier lesen Sie, wer Anspruch hat, wie viel Sie bekommen und wie Sie den Antrag ohne Verluste rechtzeitig stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (Basiselterngeld).
  • Den Antrag stellen Sie nach der Geburt bei der Elterngeldstelle Ihres Wohnorts. Rückwirkend wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
  • Kein Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 € betrug – bei Paaren zählt die Summe beider Partner.
  • Paare erhalten zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld, ein Elternteil höchstens 12. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern den Bezug.
  • Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nicht oder nicht voll erwerbstätig sind – das heißt höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten.

Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, etwa Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner, erhält den Mindestbetrag von 300 €. Adoptiveltern sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt 175.000 € überstieg. Das gilt für Alleinerziehende ebenso wie für Paare (dort für das gemeinsame zu versteuernde Einkommen). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten brauchen einen passenden Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Einige Aufenthaltszwecke wie Studium oder Arbeitssuche sind ausgeschlossen. Klären Sie Zweifelsfälle mit der Elterngeldstelle.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Grundlage ist das Elterngeld-Netto in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt. Bei Müttern sind es die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld oder mit Elterngeld für ein älteres Kind werden in bestimmten Fällen übersprungen. Das Elterngeld-Netto wird mit Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben berechnet und weicht daher etwas vom Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung ab.

Netto vor der GeburtErsatzrate
unter 1.000 €steigt schrittweise auf bis zu 100 %
1.000 € bis 1.200 €67 %
über 1.200 €sinkt schrittweise auf 65 %
ab 2.770 €Höchstbetrag 1.800 € erreicht

Netto-Einkommen über 2.770 € werden nicht berücksichtigt, deshalb liegt das Basiselterngeld höchstens bei 1.800 €. Arbeiten Sie während des Bezugs in Teilzeit, ersetzt das Elterngeld nur den Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt.

Beispiel: Elternteil in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer, kein Einkommen nach der Geburt. Nach unserem Elterngeldrechner ergeben sich diese Werte:

Brutto vor der GeburtElterngeld-NettoBasiselterngeld
2.000 €1.386,42 €901,17 €
3.000 €1.969,50 €1.280,18 €
4.500 €2.793,67 €1.800,00 €

Bei Geschwisterkindern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwisterbonus von 10 % (mindestens 75 €), bei Mehrlingen 300 € zusätzlich für jedes weitere Kind.

ElterngeldrechnerBasiselterngeld und ElterngeldPlus schätzen.Jetzt berechnen

Wann Sie den Antrag stellen sollten

Elterngeld können Sie erst nach der Geburt beantragen. Rückwirkend gezahlt wird nur für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht. Wer zu spät kommt, verliert Geld.

Stellen Sie den Antrag möglichst in den ersten Wochen nach der Geburt – spätestens so, dass er vor Ende des dritten Lebensmonats bei der Elterngeldstelle ist.

Jeder Elternteil stellt für jedes Kind einen Antrag; Paare können einen gemeinsamen Antrag einreichen. Ist der andere Elternteil ebenfalls berechtigt, muss er den Antrag mit unterschreiben. Die Monatsaufteilung können Sie später bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern – für bereits ausgezahlte Monate aber in der Regel nicht mehr.

Den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber sollten Sie davon trennen: Elternzeit bis zum dritten Geburtstag müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen. Väter, die direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen wollen, müssen also schon während der Schwangerschaft handeln.

So stellen Sie den Antrag

  1. Elterngeldstelle finden: Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes. Je nach Bundesland ist das zum Beispiel das Jugendamt, ein Landesamt oder in Baden-Württemberg die L-Bank. Die Beratungssuche im Familienportal hilft.
  2. Antragsweg wählen: In allen Bundesländern ist ein digitaler Antrag möglich, in vielen über ElterngeldDigital. Teilweise müssen Sie den ausgefüllten Antrag anschließend ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken. Alternativ nutzen Sie das Papierformular Ihres Landes.
  3. Monate planen: Legen Sie fest, wer in welchen Lebensmonaten Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bezieht. Mehr dazu im Ratgeber ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
  4. Unterlagen beifügen und absenden. Fehlende Nachweise können Sie nachreichen – der Antrag selbst sollte trotzdem fristgerecht eingehen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einkommensnachweise: bei Angestellten die Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor dem Monat des Mutterschutzbeginns (Mütter) bzw. vor der Geburt (Väter); bei Selbstständigen in der Regel der letzte Steuerbescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • bei Teilzeit während des Bezugs: Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bzw. eine Erklärung bei Selbstständigkeit
  • falls vorhanden: Steuerbescheid des Vorjahres, wenn die Einkommensgrenze geprüft werden muss

Steht noch nicht fest, ob die Einkommensgrenze überschritten ist, können Sie trotzdem einen Antrag stellen; das Elterngeld wird dann vorläufig bewilligt.

Mutterschaftsgeld, Steuern und Krankenversicherung

Anrechnung: Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss verfolgen denselben Zweck wie Elterngeld und werden tageweise voll angerechnet. In den ersten Lebensmonaten nach der Geburt erhält die Mutter deshalb oft kein oder nur ein geringes Elterngeld. Diese Monate gelten trotzdem als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Wie viel Mutterschaftsgeld Sie erwarten können, zeigt der Mutterschaftsgeld-Rechner.

Steuern: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Bei mehr als 410 € Elterngeld im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben – planen Sie eine mögliche Nachzahlung ein.

Krankenversicherung: Wer gesetzlich pflichtversichert ist, bleibt während des Elterngeldbezugs in der Regel beitragsfrei versichert, solange keine weiteren Einnahmen vorliegen. Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte zahlen weiter Beiträge. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Antrag zu spät: Mehr als drei Monate rückwirkend gibt es nichts. Der Antrag ist schnell gestellt, Unterlagen können folgen.
  • Steuerklasse zu spät gewechselt: Die Steuerklasse beeinflusst das Elterngeld-Netto. Berücksichtigt wird die Klasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt. Ein Wechsel muss also früh in der Schwangerschaft wirksam sein – siehe Steuerklasse wechseln und den Steuerklassenrechner.
  • Arbeitszeit überschritten: Wer im Bezugsmonat durchschnittlich mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Monat.
  • Gleichzeitigen Bezug falsch geplant: Für Geburten ab dem 1. April 2024 können Eltern Basiselterngeld in der Regel nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten etwa bei Frühgeburten, Mehrlingen oder einem Kind mit Behinderung.
Reform geplant, aber nicht beschlossen: Das Bundesfamilienministerium hat im Herbst 2026 einen Entwurf für eine Elterngeldreform in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Ob und ab wann sich Beträge oder Aufteilung ändern, steht noch nicht fest. Bis zu einer Gesetzesänderung gelten die hier beschriebenen Regeln.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich Elterngeld beantragen?
Erst nach der Geburt des Kindes, weil die Geburtsurkunde benötigt wird. Stellen Sie den Antrag möglichst in den ersten Wochen – rückwirkend wird nur für die drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Wie viel Elterngeld bekomme ich mindestens und höchstens?
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, ElterngeldPlus mindestens 150 € und höchstens 900 €. Zuschläge für Geschwister oder Mehrlinge kommen hinzu.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. In allen Bundesländern ist ein digitaler Antrag möglich, alternativ das Papierformular des Landes.
Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden tageweise voll angerechnet. Ist das Elterngeld höher, erhalten Sie nur die Differenz.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Bei mehr als 410 € Elterngeld im Jahr sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Gibt es Elterngeld bei hohem Einkommen?
Nein, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 € betrug. Bei Paaren gilt die Grenze für die Summe beider Einkommen (Geburten ab 1. April 2025).

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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