Körperschaftsteuer-Rechner 2026
Wie viel Steuer zahlt Ihre GmbH oder UG – und was bleibt Ihnen nach der Ausschüttung? Der Rechner zeigt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Abgeltungsteuer.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- KStG, GewStG und Abgeltungsteuer 2026
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Steuerbelastung der GmbH
29.825,00 €
Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer · 29,83 % vom Gewinn
| Gewinn vor Steuern | 100.000,00 € |
|---|---|
| − Körperschaftsteuer (15 %) | − 15.000,00 € |
| − Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) | − 825,00 € |
| − Gewerbesteuer (3,5 % × Hebesatz 400 %) | − 14.000,00 € |
| Steuern der Gesellschaft | 29.825,00 € |
| Gewinn nach Steuern | 70.175,00 € |
Ausschüttung an die Gesellschafter
| Ausschüttung (100 %) | 70.175,00 € |
|---|---|
| − Abgeltungsteuer 25 % | − 17.543,75 € |
| − Solidaritätszuschlag | − 964,91 € |
| Netto beim Gesellschafter | 51.666,34 € |
| Gesamtbelastung des ausgeschütteten Gewinns | 48,33 % |
- Steuern GmbH 29,8 %
- Abgeltungsteuer 18,5 %
- Netto 51,7 %
Vereinfachte Rechnung: Gewerbeertrag = Gewinn (ohne Hinzurechnungen), Ausschüttung mit 25 % Abgeltungsteuer ohne Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag. Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung können das Teileinkünfteverfahren wählen.
So wird eine GmbH besteuert
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG zahlen auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer (§ 23 KStG: 15 %) und darauf den Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Anders als bei Arbeitnehmern gibt es für Körperschaften keine Freigrenze beim Soli. Hinzu kommt die Gewerbesteuer der Gemeinde, die sich nach dem Hebesatz richtet.
Der Steuersatz ist – anders als die progressive Einkommensteuer – linear: Ob die GmbH 20.000 € oder 2 Mio. € verdient, die Belastung liegt bei Hebesatz 400 % immer bei knapp 30 %. Die Gewerbesteuer ist dabei nicht als Betriebsausgabe abziehbar und wird deshalb auf denselben Gewinn berechnet.
Steuerbelastung nach Hebesatz
Beispiel: 100.000 € Gewinn vor Steuern, Vollausschüttung an einen privaten Gesellschafter mit Abgeltungsteuer.
Ausschüttung oder Thesaurierung?
Gewinne, die in der GmbH verbleiben (Thesaurierung), sind nur mit rund 30 % belastet. Erst wenn sie als Dividende ausgeschüttet werden, fällt beim Gesellschafter die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Soli (zusammen 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Diese zweite Stufe macht die Gesamtbelastung von etwa 48 % aus.
Für Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung (oder mindestens 1 % und beruflicher Tätigkeit für die GmbH) kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren gelten: 60 % der Dividende werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das lohnt sich vor allem bei niedrigem Einkommen oder Finanzierungskosten für die Beteiligung.
Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers ist dagegen eine Betriebsausgabe der GmbH und unterliegt der Lohnsteuer. Die optimale Mischung aus Gehalt und Ausschüttung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung planen.
Beispielrechnung: 100.000 € Gewinn
- Körperschaftsteuer 15 %: 15.000,00 €
- Solidaritätszuschlag: 825,00 €
- Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %): 14.000,00 €
- Gewinn nach Steuern: 70.175,00 €
- Abgeltungsteuer und Soli bei Vollausschüttung: 18.508,66 €
Beim Gesellschafter kommen 51.666,34 € an – das entspricht einer Gesamtbelastung von 48,33 %.
Ausblick: Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
Nach dem 2025 beschlossenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm soll der Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr sinken, bis er 2032 bei 10 % liegt. Für 2026 und 2027 gilt unverändert 15 %. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzesstand – Änderungen bis dahin sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH?
Gibt es bei der Körperschaftsteuer einen Freibetrag?
Lohnt sich eine GmbH statt eines Einzelunternehmens?
Wann muss die GmbH Körperschaftsteuer zahlen?
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.