Verzugszinsen-Rechner 2026
Ihr Kunde zahlt nicht? Berechnen Sie die gesetzlichen Verzugszinsen taggenau – für Verbraucher und Unternehmen, mit jedem Wechsel des Basiszinssatzes und der Verzugspauschale.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Nach § 288 BGB, Basiszins 1,52 %
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Verzugszinsen
80,38 €
90 Tage · 3. August 2026 – 1. November 2026 · Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
| Zeitraum | Tage | Basiszins | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 4. August 2026 – 1. November 2026 | 90 | 1,52 % | 6,52 % | 80,38 € |
| Summe | 90 | 80,38 € |
Zählweise: Der Tag des Verzugsbeginns wird nicht mitgezählt, der Zahlungstag schon (§ 187 Abs. 1 BGB). Zinsen = Forderung × Zinssatz × Tage ÷ 365. Ändert sich der Basiszinssatz am 1. Januar oder 1. Juli, wird jeder Zeitraum mit seinem eigenen Satz gerechnet.
Wann stehen Ihnen Verzugszinsen zu?
Ein Schuldner kommt in Verzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist („zahlbar bis 15.3.“). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein – bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist.
Ab Verzugsbeginn ist die Geldschuld zu verzinsen (§ 288 BGB). Ist ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 9 Prozentpunkte. Einen höheren tatsächlichen Schaden, etwa teurere Kreditzinsen, können Sie zusätzlich geltend machen.
Entwicklung des Basiszinssatzes
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Er richtet sich nach dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank.
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verbraucher | Unternehmen |
|---|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 1. Januar 2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1. Juli 2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1. Januar 2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 1. Juli 2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 1. Januar 2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
| 1. Juli 2023 | 3,12 % | 8,12 % | 12,12 % |
| 1. Januar 2023 | 1,62 % | 6,62 % | 10,62 % |
So rechnet der Verzugszinsen-Rechner
Die Zinsen werden taggenau ermittelt:
Zinsen = Forderung × Zinssatz ÷ 100 × Tage ÷ 365
Der Tag, an dem der Verzug eintritt, wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt; der Tag der Zahlung wird mitgezählt. Fällt in den Zeitraum ein Wechsel des Basiszinssatzes, rechnet der Rechner jeden Abschnitt mit dem jeweils gültigen Satz und addiert die Teilbeträge. Zinseszinsen dürfen auf Verzugszinsen nicht berechnet werden (§ 289 BGB).
Beispiel: 5.000 € offene Rechnung
Verzug seit 31. März 2026, Zahlung am 30. September 2026 (183 Tage). Am 1. Juli wechselt der Basiszinssatz.
- Gegenüber einem Unternehmen: 260,60 € Zinsen plus 40 € Pauschale
- Gegenüber einem Verbraucher: 160,33 € Zinsen
Tipps für das Forderungsmanagement
- Zahlungsziel auf die Rechnung: Ein kalendermäßiges Datum („zahlbar bis …“) lässt den Verzug ohne Mahnung eintreten.
- Hinweis für Verbraucher: Weisen Sie auf die 30-Tage-Regel hin, sonst brauchen Sie eine Mahnung.
- Pauschale nicht vergessen: Die 40 € stehen Ihnen gegenüber Unternehmen schon bei der ersten verspäteten Zahlung zu.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Bleibt die Zahlung aus, können Sie online einen Mahnbescheid beantragen – Zinsen und Pauschale lassen sich dort mit angeben.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Mit 365 oder 360 Tagen rechnen?
Quellen und Stand
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.