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Verzugszinsen-Rechner 2026

Ihr Kunde zahlt nicht? Berechnen Sie die gesetzlichen Verzugszinsen taggenau – für Verbraucher und Unternehmen, mit jedem Wechsel des Basiszinssatzes und der Verzugspauschale.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Nach § 288 BGB, Basiszins 1,52 %
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Schuldner
Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Punkte · Unternehmen: + 9 Punkte und 40 € Pauschale
Zinsen ab dem Folgetag

Verzugszinsen

80,38 €

90 Tage · 3. August 2026 – 1. November 2026 · Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte

Hauptforderung5.000,00 €
Gesamtforderung5.080,38 €
Zinsberechnung nach Zeiträumen
ZeitraumTageBasiszinsZinssatzZinsen
4. August 2026 – 1. November 2026901,52 %6,52 %80,38 €
Summe9080,38 €

Zählweise: Der Tag des Verzugsbeginns wird nicht mitgezählt, der Zahlungstag schon (§ 187 Abs. 1 BGB). Zinsen = Forderung × Zinssatz × Tage ÷ 365. Ändert sich der Basiszinssatz am 1. Januar oder 1. Juli, wird jeder Zeitraum mit seinem eigenen Satz gerechnet.

Wann stehen Ihnen Verzugszinsen zu?

Ein Schuldner kommt in Verzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht bezahlt (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist („zahlbar bis 15.3.“). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein – bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist.

Ab Verzugsbeginn ist die Geldschuld zu verzinsen (§ 288 BGB). Ist ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 9 Prozentpunkte. Einen höheren tatsächlichen Schaden, etwa teurere Kreditzinsen, können Sie zusätzlich geltend machen.

Entwicklung des Basiszinssatzes

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz nach § 247 BGB jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Er richtet sich nach dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Gültig abBasiszinssatzVerbraucherUnternehmen
1. Juli 20261,52 %6,52 %10,52 %
1. Januar 20261,27 %6,27 %10,27 %
1. Juli 20251,27 %6,27 %10,27 %
1. Januar 20252,27 %7,27 %11,27 %
1. Juli 20243,37 %8,37 %12,37 %
1. Januar 20243,62 %8,62 %12,62 %
1. Juli 20233,12 %8,12 %12,12 %
1. Januar 20231,62 %6,62 %10,62 %

So rechnet der Verzugszinsen-Rechner

Die Zinsen werden taggenau ermittelt:

Zinsen = Forderung × Zinssatz ÷ 100 × Tage ÷ 365

Der Tag, an dem der Verzug eintritt, wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt; der Tag der Zahlung wird mitgezählt. Fällt in den Zeitraum ein Wechsel des Basiszinssatzes, rechnet der Rechner jeden Abschnitt mit dem jeweils gültigen Satz und addiert die Teilbeträge. Zinseszinsen dürfen auf Verzugszinsen nicht berechnet werden (§ 289 BGB).

Beispiel: 5.000 € offene Rechnung

Verzug seit 31. März 2026, Zahlung am 30. September 2026 (183 Tage). Am 1. Juli wechselt der Basiszinssatz.

  • Gegenüber einem Unternehmen: 260,60 € Zinsen plus 40 € Pauschale
  • Gegenüber einem Verbraucher: 160,33 € Zinsen

Tipps für das Forderungsmanagement

  • Zahlungsziel auf die Rechnung: Ein kalendermäßiges Datum („zahlbar bis …“) lässt den Verzug ohne Mahnung eintreten.
  • Hinweis für Verbraucher: Weisen Sie auf die 30-Tage-Regel hin, sonst brauchen Sie eine Mahnung.
  • Pauschale nicht vergessen: Die 40 € stehen Ihnen gegenüber Unternehmen schon bei der ersten verspäteten Zahlung zu.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Bleibt die Zahlung aus, können Sie online einen Mahnbescheid beantragen – Zinsen und Pauschale lassen sich dort mit angeben.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Seit 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Gegenüber Verbrauchern sind das 6,52 %, im B2B-Bereich 10,52 % pro Jahr.
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Ab dem Tag nach Verzugseintritt – also nach einer Mahnung, nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Gegenüber Unternehmen können Gläubiger bei Zahlungsverzug pauschal 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die Pauschale nicht.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Für die erste, verzugsbegründende Mahnung nicht. Für weitere Mahnungen dürfen Sie nur die tatsächlichen Kosten (Porto, Material) ansetzen – meist wenige Euro.
Mit 365 oder 360 Tagen rechnen?
Für gesetzliche Verzugszinsen wird üblicherweise taggenau mit 365 Tagen gerechnet; so rechnet auch dieser Rechner.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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