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Erbschaftsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz – mit persönlichen Freibeträgen, Versorgungsfreibetrag, Vorschenkungen und Härteausgleich.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Freibeträge und Tarif nach §§ 15–19 ErbStG
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Nach Abzug von Schulden und Bestattungskosten
Art des Erwerbs
Jahre
Für den Versorgungsfreibetrag (nur bei Erbschaft, bis 26 Jahre)
Frühere Schenkungen
€
Werden mit dem aktuellen Erwerb zusammengerechnet (§ 14 ErbStG)

Erbschaftsteuer

22.000,00 €

Steuerklasse I, Erbschaft von 600.000 €

SteuerklasseI
Freibetrag400.000 €
Effektive Belastung3,7 %
Berechnung der Erbschaftsteuer
PositionBetrag
Wert des Erwerbs600.000,00 €
− Persönlicher Freibetrag− 400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet)200.000,00 €
Steuersatz (Steuerklasse I)11 %
Steuer22.000,00 €
Erbschaftsteuer22.000,00 €
Verbleibt nach Steuer578.000,00 €

Selbst genutztes Familienheim: Ehepartner erben es steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche – wenn sie es 10 Jahre selbst bewohnen. Ziehen Sie den Wert dann oben ab.

Vereinfachte Berechnung ohne Bewertungsregeln für Immobilien und Betriebsvermögen, ohne Hausrat- und Pflegefreibeträge.

Steuerklassen und Freibeträge

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab (§§ 15, 16 ErbStG). Die Freibeträge gelten für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

ErwerberSteuerklasseFreibetrag
Ehepartner, eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener KinderI400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern, GroßelternI (Schenkung II)100.000 € (Schenkung 20.000 €)
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene EhepartnerII20.000 €
Alle übrigen, z. B. LebensgefährtenIII20.000 €

Für Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, gilt der Kinderfreibetrag von 400.000 €.

Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG)

Im Erbfall erhalten Ehepartner zusätzlich 256.000 €, Kinder je nach Alter:

Alter des KindesVersorgungsfreibetrag
bis 5 Jahre52.000 €
6 bis 10 Jahre41.000 €
11 bis 15 Jahre30.700 €
16 bis 20 Jahre20.500 €
21 bis 26 Jahre10.300 €

Der Versorgungsfreibetrag wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge, etwa Hinterbliebenenrenten, gekürzt.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger ErwerbKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Liegt der Erwerb nur knapp über einer Stufengrenze, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer auf die Hälfte (bei Sätzen bis 30 %) bzw. drei Viertel des übersteigenden Betrags.

Beispiel: Kind erbt 600.000 €

  • Erbschaft: 600.000 €
  • Freibetrag Kind: − 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 € → Steuerklasse I, 11 %
  • Erbschaftsteuer: 22.000 €

Erbschaftsteuer legal sparen

  • Frühzeitig schenken: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer rechtzeitig überträgt, kann sie mehrfach nutzen.
  • Familienheim: Das selbst genutzte Haus geht an Ehepartner steuerfrei über, an Kinder bis 200 m² Wohnfläche – bei zehnjähriger Selbstnutzung.
  • Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt.
  • Bei größeren Vermögen, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen sollten Sie eine Steuerberatung einholen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern im Erbfall 100.000 €, Geschwister und alle anderen 20.000 €. Ehepartner und junge Kinder erhalten im Erbfall zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 600.000 €?
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. Bei 11 % sind das 22.000 €.
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Beide sind im selben Gesetz geregelt und folgen denselben Freibeträgen und Sätzen. Unterschiede gibt es beim Versorgungsfreibetrag (nur Erbschaft) und bei Eltern, die bei Schenkungen in Steuerklasse II fallen.
Werden frühere Schenkungen angerechnet?
Ja. Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Die bereits gezahlte Steuer wird abgezogen.
Wann muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall. Banken und Notare informieren das Finanzamt zusätzlich von sich aus.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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