Arbeitgeberkosten-Rechner 2026
Berechnen Sie, was eine Stelle Ihr Unternehmen wirklich kostet – mit allen Arbeitgeberanteilen, Umlagen und dem Nettogehalt des Mitarbeiters.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Beitragssätze und Grenzen 2026
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Gesamtkosten für den Arbeitgeber
4.869,60 €
bei 4.000,00 € brutto im Monat – Aufschlag 21,7 %
- Netto Mitarbeiter 53,5 %
- Steuern 10,8 %
- Sozialabgaben AN + AG 35,7 %
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 48.000,00 € |
| Krankenversicherung | + 350,00 € | + 4.200,00 € |
| Pflegeversicherung | + 72,00 € | + 864,00 € |
| Rentenversicherung | + 372,00 € | + 4.464,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | + 52,00 € | + 624,00 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | + 17,60 € | + 211,20 € |
| Insolvenzgeldumlage | + 6,00 € | + 72,00 € |
| Lohnnebenkosten gesamt | 869,60 € | 10.435,20 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 4.869,60 € | 58.435,20 € |
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) ist nicht enthalten. Tragen Sie Ihren Satz unter „Weitere Angaben“ ein – je nach Branche meist 0,5 % bis 3 %.
Woraus setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen?
Arbeitgeber zahlen neben dem Bruttogehalt ihren Anteil an der Sozialversicherung sowie mehrere Umlagen. Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich hälftig geteilt. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 %) tragen Beschäftigte allein; in Sachsen zahlt der Arbeitgeber einen geringeren PV-Anteil.
| Abgabe | Arbeitgeberanteil | Grenze / Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 1,3 %) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung) | je nach Krankenkasse, ca. 1–4 % | 8.450 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | je nach Krankenkasse, ca. 0,3–0,9 % | 8.450 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 8.450 € |
| Unfallversicherung (BG) | je nach Branche | – |
Arbeitgeberkosten-Tabelle 2026
Gesetzlich versicherter Mitarbeiter, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, U2 0,44 %, ohne U1 und Unfallversicherung, Steuerklasse I.
| Brutto / Monat | AG-Anteil | Gesamtkosten | Aufschlag | Netto MA |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 246,97 € | 1.246,97 € | 24,7 % | 876,38 € |
| 2.000 € | 434,80 € | 2.434,80 € | 21,7 % | 1.476,84 € |
| 2.500 € | 543,50 € | 3.043,50 € | 21,7 % | 1.768,92 € |
| 3.000 € | 652,20 € | 3.652,20 € | 21,7 % | 2.054,42 € |
| 4.000 € | 869,60 € | 4.869,60 € | 21,7 % | 2.605,50 € |
| 5.000 € | 1.087,00 € | 6.087,00 € | 21,7 % | 3.130,09 € |
| 6.000 € | 1.284,62 € | 7.284,62 € | 21,4 % | 3.641,58 € |
| 8.000 € | 1.508,42 € | 9.508,42 € | 18,9 % | 4.679,96 € |
| 10.000 € | 1.558,78 € | 11.558,78 € | 15,6 % | 5.711,97 € |
Bei hohen Gehältern sinkt der prozentuale Aufschlag, weil die Beitragsbemessungsgrenzen greifen. Im Übergangsbereich bis 2.000 € ist er dagegen höher, weil der Arbeitgeber dort einen größeren Teil der Beiträge trägt.
Beispiel: Mitarbeiter mit 4.000 € brutto
- Krankenversicherung: 350,00 €
- Pflegeversicherung: 72,00 €
- Rentenversicherung: 372,00 €
- Arbeitslosenversicherung: 52,00 €
- Umlagen U2 und Insolvenzgeld: 23,60 €
Die Stelle kostet damit 4.869,60 € im Monat bzw. 58.435,20 € im Jahr. Beim Mitarbeiter kommen davon nur 2.605,50 € netto an – rund 54 % der Gesamtkosten.
Was der Rechner nicht enthält
Die gesetzlichen Lohnnebenkosten sind nur ein Teil der Personalkosten. Für eine realistische Kalkulation sollten Sie zusätzlich einplanen:
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld – deren Netto zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.
- Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheit werden bezahlt, ohne dass gearbeitet wird – oft 15 bis 20 % der Jahresarbeitszeit.
- Betriebliche Altersvorsorge: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss leisten, soweit er Sozialbeiträge spart.
- Arbeitsplatz, Weiterbildung, Recruiting und ggf. Dienstwagen oder Jobticket.
Sonderfälle: Minijob, Midijob und Privatversicherte
Bei einem Minijob bis 603 € zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von 31,17 % – bei voller Grenze 187,95 € im Monat. Im Übergangsbereich trägt er mehr als die Hälfte der Beiträge: Bei 1.000 € brutto sind es 246,97 € (24,7 %). Bei privat versicherten Mitarbeitern entfallen die KV/PV-Beiträge; stattdessen zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von der Hälfte des Beitrags, höchstens 613,22 € im Monat.
Legal Lohnnebenkosten sparen
Einige Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei und damit für beide Seiten günstiger als eine Gehaltserhöhung:
- Sachbezüge wie Gutscheine oder Guthabenkarten bis 50 € im Monat.
- Jobticket und Zuschüsse zum ÖPNV-Ticket.
- Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (8.112 € im Jahr) sind steuerfrei, bis 4 % (4.056 €) auch sozialabgabenfrei.
- Kinderbetreuungszuschuss für nicht schulpflichtige Kinder und Gesundheitsförderung bis 600 € im Jahr.
Wie viel von einer Gehaltserhöhung beim Mitarbeiter netto ankommt, zeigt der Gehaltserhöhung-Rechner.
Häufige Fragen
Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt?
Welche Umlagen zahlt der Arbeitgeber?
Zahlt der Arbeitgeber auch über der Beitragsbemessungsgrenze?
Was zahlt der Arbeitgeber bei privat Versicherten?
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- Deutsche Rentenversicherung – Beitragssätze
- Minijob-Zentrale – Umlagen U1/U2
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.