Zum Inhalt springen
Rechenly

Minijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Auszahlung, Pauschalabgaben und Gesamtkosten eines Minijobs – für gewerbliche Arbeitgeber und Privathaushalte, mit den Werten 2026.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Verdienstgrenze 2026: 603 €
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
€
Art des Arbeitgebers
Krankenversicherung des Minijobbers
Privat oder nicht versichert: keine Pauschale zur KV
Rentenversicherung
Von der Rentenversicherungspflicht befreit
Befreiung per Antrag beim Arbeitgeber – dann kein Eigenanteil, aber auch weniger Rentenansprüche

Auszahlung an den Minijobber

581,29 €

bei 603,00 € Verdienst im Monat · abzüglich 3,6 % Rentenversicherung

Kosten Arbeitgeber790,95 €
Abgabenquote AG31,17 %
Stunden im Monat43,4 h
Abgaben im Minijob
Abgaben Arbeitgeber (gewerblich)SatzBetrag
Verdienst603,00 €
Krankenversicherung (pauschal)13,00 %+ 78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)15,00 %+ 90,45 €
Pauschsteuer2,00 %+ 12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)0,80 %+ 4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %+ 1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,15 %+ 0,90 €
Gesamtkosten Arbeitgeber31,17 %790,95 €

Eigenanteil zur Rentenversicherung: 21,71 € (3,6 %). Dafür erwerben Sie volle Rentenansprüche, z. B. für Reha und Erwerbsminderungsrente.

Bei 13,90 € pro Stunde sind im Monat höchstens 43,38 Stunden möglich, ohne die Grenze von 603 € zu überschreiten. Zusätzlich fällt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft an.

So funktioniert der Minijob

Ein Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung) liegt vor, wenn Sie regelmäßig nicht mehr als 603 € im Monat verdienen. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht 130 Stunden Mindestlohn geteilt durch drei. Für Minijobber ist der Verdienst in der Regel brutto gleich netto – bis auf den kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nicht.

Die Abgaben trägt fast vollständig der Arbeitgeber. Er führt Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale ab, die zur Knappschaft-Bahn-See gehört. Dazu gehört auch eine Pauschsteuer von 2 %, mit der die Lohnsteuer abgegolten ist.

Abgaben im Minijob 2026

AbgabeGewerblichPrivathaushalt
Krankenversicherung (pauschal)13,00 %5,00 %
Rentenversicherung (pauschal)15,00 %5,00 %
Pauschsteuer2,00 %2,00 %
Umlage U1 (Krankheit)0,80 %0,80 %
Umlage U2 (Mutterschaft)0,22 %0,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %–
Unfallversicherungje nach BG1,60 %
Arbeitgeber gesamt31,17 %14,62 %
Eigenanteil RV Minijobber3,6 %13,6 %

Ist der Minijobber privat krankenversichert oder nicht gesetzlich versichert, entfällt die Pauschale zur Krankenversicherung. Die Umlagen U1 und U2 sichern den Arbeitgeber bei Krankheit und Mutterschaft ab.

Minijob-Tabelle 2026

Auszahlung an den Minijobber mit Rentenversicherungspflicht und Gesamtkosten des Arbeitgebers (ohne Unfallversicherung bei gewerblichen Minijobs).

VerdienstAuszahlung gewerbl.Kosten gewerbl.Auszahlung HaushaltKosten Haushalt
200 €192,80 €262,34 €172,80 €229,24 €
300 €289,20 €393,51 €259,20 €343,86 €
400 €385,60 €524,68 €345,60 €458,48 €
520 €501,28 €682,08 €449,28 €596,02 €
603 €581,29 €790,95 €520,99 €691,16 €

Wichtige Regeln für Minijobber

  • Überschreiten der Grenze: Gelegentlich und unvorhersehbar darf die Grenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr überschritten werden, etwa bei Krankheitsvertretung. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den Midijob.
  • Einmalzahlungen zählen mit: Weihnachtsgeld wird auf das Jahr umgelegt – im Schnitt dürfen 7.236 € im Jahr nicht überschritten werden.
  • Minijob neben dem Hauptjob: Ein Minijob bleibt abgabenfrei für Sie. Ab dem zweiten Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
  • Arbeitsrecht gilt voll: Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung. Den Urlaubsanspruch berechnet der Urlaubsanspruch-Rechner.
  • Privathaushalte melden Minijobs über das Haushaltsscheckverfahren und können 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, von der Steuer abziehen.

Beispielrechnung: Minijob an der Grenze

Eine Aushilfe im Einzelhandel arbeitet für 13,90 € pro Stunde rund 43,4 Stunden im Monat und verdient damit 603,00 €. Nach Abzug des Eigenanteils zur Rentenversicherung (21,71 €) werden 581,29 € ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 187,95 € Pauschalabgaben, insgesamt also 790,95 € – plus Unfallversicherung.

Arbeitet dieselbe Person als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt, kostet sie den Arbeitgeber nur 691,16 €. Dafür ist ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung mit 13,6 % höher: Sie erhält 520,99 €.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Sie ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt und steigt 2027 mit dem Mindestlohn von 14,60 € voraussichtlich auf 633 €.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale. Ihr Verdienst bleibt für Sie steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Sie sparen 3,6 % Ihres Verdienstes, verlieren aber volle Beitragszeiten – wichtig etwa für Reha, Erwerbsminderungsrente oder die Riester-Förderung. Für viele lohnt sich der kleine Eigenanteil.
Wie hoch sind die Abgaben für den Arbeitgeber?
Bei gewerblichen Minijobs zahlt der Arbeitgeber 2026 insgesamt 31,17 % plus Unfallversicherung, im Privathaushalt 14,62 %.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 € verdiene?
Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Sozialabgaben. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt.

Passende Ratgeber

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

Weitere Rechner