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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung für Aktienfonds, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Abgeltungsteuer 25 % · Sparerpauschbetrag 2026
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne – nach Verrechnung von Verlusten
Sparerpauschbetrag
Erträge aus Aktienfonds / Aktien-ETF?
30 % Teilfreistellung
Kirchensteuer

Steuer auf Ihre Kapitalerträge

527,50 €

auf 3.000,00 € Kapitalerträge – effektiv 17,58 %

Kapitalertragsteuer500,00 €
Netto-Ertrag2.472,50 €
Freibetrag noch frei0 €
  • Netto 82,4 %
  • Steuern 17,6 %
Berechnung der Abgeltungsteuer
PositionJahr
Kapitalerträge3.000,00 €
− Sparerpauschbetrag− 1.000,00 €
Steuerpflichtige Erträge2.000,00 €
Kapitalertragsteuer (25 %)500,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)27,50 €
Abgeltungsteuer gesamt527,50 €
Ertrag nach Steuern2.472,50 €

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurückholen.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Seit 2009 werden private Kapitalerträge in Deutschland mit der Abgeltungsteuer belastet (§ 32d, § 43a EStG). Die Bank behält die Kapitalertragsteuer von 25 % direkt ein und führt sie zusammen mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuer in der Regel „abgegolten“ – die Erträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Betroffen sind unter anderem Zinsen aus Tages- und Festgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fondsanteilen.

So wird die Abgeltungsteuer berechnet

  1. Erträge und Verluste verrechnen – Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
  2. Teilfreistellung abziehen – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
  3. Sparerpauschbetrag abziehen – 1.000 € bzw. 2.000 € im Jahr, nur mit Freistellungsauftrag direkt bei der Bank.
  4. Steuer berechnen – 25 % Kapitalertragsteuer, darauf 5,5 % Soli und ggf. 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer.

Steuerbelastung im Überblick

FallKapEStSoliKiStGesamt
Ohne Kirchensteuer25,00 %1,375 %–26,375 %
Kirchensteuer 8 %24,51 %1,348 %1,961 %27,819 %
Kirchensteuer 9 %24,45 %1,345 %2,200 %27,995 %

Werte gerundet. Mit Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe gegengerechnet wird.

Beispiel: 3.000 € Zinsen

  • Zinsen: 3.000 €
  • Sparerpauschbetrag: − 1.000 €
  • Steuerpflichtig: 2.000 €
  • Kapitalertragsteuer 25 %: 500,00 €
  • Soli: 27,50 €

Es bleiben 2.472,50 € nach Steuern.

Tipps zur Abgeltungsteuer

  • Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen und bei mehreren Banken sinnvoll aufteilen.
  • Bei geringem Einkommen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen oder die Günstigerprüfung in der Steuererklärung wählen.
  • Erträge bei ausländischen Brokern oder Banken werden nicht automatisch versteuert – sie gehören in die Anlage KAP der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
25 % auf die Erträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 %, mit Kirchensteuer knapp 28 %.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
1.000 € pro Person und Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Er wird nur berücksichtigt, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen oder die Erträge in der Steuererklärung angeben.
Was bedeutet Teilfreistellung?
Weil Fonds auf Fondsebene bereits Steuern zahlen, ist ein Teil der Erträge beim Anleger steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktien), 15 % bei Mischfonds.
Muss ich auf Kapitalerträge Soli zahlen?
Ja. Anders als bei der Lohnsteuer gibt es bei der Abgeltungsteuer keine Freigrenze – der Soli wird immer erhoben, außer Sie holen ihn über die Günstigerprüfung zurück.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, etwa bei Rentnern, Studierenden oder in Elternzeit. Das Finanzamt rechnet dann mit Ihrem individuellen Steuersatz.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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