Gewerbesteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH – mit Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz und der Anrechnung auf die Einkommensteuer.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Nach GewStG und § 35 EStG
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Gewerbesteuer pro Jahr
7.770,00 €
bei 80.000 € Gewerbeertrag und Hebesatz 400 % · effektiv 9,71 %
| Gewerbeertrag | 80.000,00 € |
|---|---|
| Abgerundet auf volle 100 € | 80.000,00 € |
| − Freibetrag (§ 11 GewStG) | − 24.500,00 € |
| Bemessungsgrundlage | 55.500,00 € |
| × Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag | 1.942,50 € |
| × Hebesatz 400 % = Gewerbesteuer | 7.770,00 € |
| − Anrechnung auf die Einkommensteuer (4,0 × Messbetrag) | − 7.770,00 € |
| Verbleibende Mehrbelastung | 0,00 € |
Bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer rechnerisch belastungsneutral – vorausgesetzt, Ihre Einkommensteuer ist hoch genug für die volle Anrechnung.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Grundlage ist der nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen (ein Viertel der Schuldzinsen sowie anteiliger Mieten, Pachten und Lizenzen, soweit diese zusammen 200.000 € übersteigen) und Kürzungen (z. B. für betrieblichen Grundbesitz). Für die meisten kleinen Betriebe entspricht der Gewerbeertrag daher dem Gewinn.
- Gewerbeertrag abrunden – auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Freibetrag abziehen – 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften, für GmbH, UG und AG gibt es keinen Freibetrag.
- Steuermessbetrag ermitteln – Bemessungsgrundlage × 3,5 %. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest.
- Hebesatz anwenden – Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Gewerbesteuerbescheid verschickt die Gemeinde.
Hebesätze großer Städte
Der Hebesatz entscheidet, wie hoch die Gewerbesteuer am Ende ausfällt. Die folgenden Werte sind eine Auswahl (Stand 2026, ohne Gewähr) – den verbindlichen Satz nennt Ihre Gemeinde auf ihrer Website oder im Steuerbescheid. Beispiel: Einzelunternehmen mit 80.000 € Gewerbeertrag.
| Stadt | Hebesatz | Gewerbesteuer | Mehrbelastung nach Anrechnung |
|---|---|---|---|
| Berlin | 410 % | 7.964,25 € | 194,25 € |
| Hamburg | 470 % | 9.129,75 € | 1.359,75 € |
| München | 490 % | 9.518,25 € | 1.748,25 € |
| Köln | 475 % | 9.226,88 € | 1.456,88 € |
| Frankfurt am Main | 460 % | 8.935,50 € | 1.165,50 € |
| Stuttgart | 420 % | 8.158,50 € | 388,50 € |
| Düsseldorf | 440 % | 8.547,00 € | 777,00 € |
Viele kleinere Gemeinden verlangen deutlich weniger; einige Orte liegen am Mindestsatz von 200 %. Ein Umzug allein wegen des Hebesatzes lohnt sich aber selten, denn bei Einzelunternehmen wird die Steuer bis 400 % weitgehend angerechnet.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen das 4,0-Fache des Messbetrags von ihrer Einkommensteuer abziehen. Bis zu einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollständig ausgeglichen. Liegt der Hebesatz höher, bleibt die Differenz als echte Mehrbelastung.
Zwei Grenzen sind zu beachten: Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die Einkommensteuer begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wer wegen Verlusten aus anderen Quellen oder hoher Sonderausgaben wenig Einkommensteuer zahlt, verliert einen Teil der Anrechnung – ein Vortrag in spätere Jahre ist nicht möglich.
Kapitalgesellschaften erhalten keine Anrechnung. Für sie ist die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer eine eigenständige Belastung von rund 14 % bei Hebesatz 400 %.
Beispielrechnung
Einzelunternehmen, Gewerbeertrag 80.000 €, Hebesatz 400 %:
- Bemessungsgrundlage: 80.000 € − 24.500 € = 55.500 €
- Messbetrag: 55.500 € × 3,5 % = 1.942,50 €
- Gewerbesteuer: 1.942,50 € × 400 % = 7.770,00 €
- Anrechnung auf die Einkommensteuer: 7.770,00 €
Die Mehrbelastung beträgt 0,00 €. Eine GmbH mit demselben Gewinn zahlt ohne Freibetrag 11.200,00 € – und zwar ohne Anrechnungsmöglichkeit.
Praxistipps
- Vorauszahlungen einplanen: Die Gemeinde setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Freiberufler sind befreit: Ärztinnen, Anwälte, Architekten oder Journalisten zahlen keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig – im Zweifel hilft eine Steuerberatung.
- Gewerbesteuererklärung: Sie ist elektronisch über ELSTER abzugeben, auch wenn wegen des Freibetrags keine Steuer anfällt.
- Nicht als Betriebsausgabe abziehbar: Seit 2008 mindert die Gewerbesteuer den Gewinn nicht mehr (§ 4 Abs. 5b EStG).
Häufige Fragen
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Was ist der Hebesatz?
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Gibt es für eine GmbH einen Freibetrag?
Wann ist die Gewerbesteuer fällig?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Statistisches Bundesamt – Realsteuern und Hebesätze
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.