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Midijob-Rechner 2026

Berechnen Sie Netto und Sozialabgaben im Übergangsbereich – mit dem Faktor F 2026, Ihrer Steuerklasse und dem Vergleich zu den vollen Beiträgen.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Übergangsbereich nach § 20 SGB IV
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Steuerklasse
Kirchensteuer
Kinder?
Pro Kind meist 1,0
Krankenversicherung
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %
€
Weitere Angaben
€

Ihr Nettoverdienst

1.014,10 €

bei 1.200,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I

Ersparnis Sozialabgaben75,10 €
Ihre Abgabenquote SV15,5 %
Kosten Arbeitgeber1.484,52 €
Abzüge im Midijob
PositionMonat
Bruttoverdienst1.200,00 €
Lohnsteuer0,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Krankenversicherung− 74,79 €
Pflegeversicherung− 20,51 €
Rentenversicherung− 79,49 €
Arbeitslosenversicherung− 11,11 €
Nettoverdienst1.014,10 €
Sozialabgaben ohne Übergangsbereich261,00 €

Beitragspflichtige Einnahme für Ihren Anteil: 854,69 € statt 1.200,00 €. Ihre Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet.

Das zahlt der Arbeitgeber zusätzlich

AbgabeMonat
Krankenversicherung114,78 €
Pflegeversicherung23,61 €
Rentenversicherung122,00 €
Arbeitslosenversicherung17,05 €
Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld7,08 €
Arbeitgeberanteil gesamt284,52 €

So funktioniert der Midijob

Wer mehr als 603 €, aber höchstens 2.000 € im Monat verdient, arbeitet im sogenannten Übergangsbereich. Anders als im Minijob ist die Beschäftigung voll sozialversicherungspflichtig – Sie sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Ihr eigener Beitrag wird aber aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und steigt gleitend an. So vermeidet der Gesetzgeber, dass jeder Euro über der Minijob-Grenze sofort volle Abgaben auslöst.

Für den Arbeitnehmeranteil gilt seit 2023 die Formel 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Verdienst − 603). Bei 700 € zählen damit nur 138,87 € als beitragspflichtig, bei 2.000 € der volle Betrag. Der Gesamtbeitrag wird mit dem Faktor F (0,6619) ermittelt; die Differenz trägt der Arbeitgeber, der am unteren Rand dadurch mehr als die Hälfte zahlt.

Midijob-Tabelle 2026

Steuerklasse I, kinderlos, Jahrgang 1990, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer.

Brutto / MonatIhre SV-BeiträgeErsparnisNettoKosten AG
700 €30,20 €122,05 €669,80 €890,61 €
800 €61,35 €112,65 €738,65 €1.009,40 €
1.000 €123,62 €93,88 €876,38 €1.246,97 €
1.200 €185,90 €75,10 €1.014,10 €1.484,52 €
1.400 €248,16 €56,34 €1.151,84 €1.722,10 €
1.600 €310,45 €37,55 €1.267,30 €1.959,67 €
1.800 €372,73 €18,77 €1.374,86 €2.197,23 €
2.000 €435,00 €0,00 €1.476,84 €2.434,80 €

Die Ersparnis ist am unteren Rand am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null ab. Bei 700 € zahlen Sie nur 30,20 € Sozialabgaben.

Beispielrechnung: 1.200 € im Midijob

Eine kinderlose Teilzeitkraft in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I, verdient 1.200 € brutto:

  • Krankenversicherung: 74,79 €
  • Pflegeversicherung (inkl. Kinderlosenzuschlag): 20,51 €
  • Rentenversicherung: 79,49 €
  • Arbeitslosenversicherung: 11,11 €
  • Lohnsteuer: 0,00 €

Es bleiben 1.014,10 € netto. Ohne Übergangsbereich wären 261,00 € Sozialabgaben fällig gewesen – der Midijob bringt also 75,10 € mehr im Monat. Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 1.484,52 €.

Wichtige Regeln und Tipps

  • Mehrere Jobs werden addiert: Zwei Teilzeitstellen mit zusammen bis zu 2.000 € fallen gemeinsam in den Übergangsbereich. Ein einzelner Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt dagegen anrechnungsfrei.
  • Jahresbetrachtung: Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden auf das Jahr verteilt mitgezählt – über 24.000 € im Jahr liegt kein Midijob mehr vor.
  • Keine Regel für Azubis: Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht; sie zahlen stets die vollen Beiträge.
  • Steuerklasse prüfen: Im Midijob kann Steuerklasse V oder VI hohe Lohnsteuer auslösen. Verheiratete sollten die Kombination mit dem Steuerklassenrechner vergleichen.
  • Mindestlohn beachten: Bei 13,90 € pro Stunde entspricht 2.000 € rund 143 Stunden im Monat.

Minijob oder Midijob – was lohnt sich?

Viele scheuen den Schritt über die Minijob-Grenze, weil sie hohe Abzüge befürchten. Der Übergangsbereich sorgt aber dafür, dass sich Mehrarbeit fast immer lohnt: Bei 603 € im Minijob bleiben 581,29 €, bei 700 € im Midijob 669,80 € netto. Zusätzlich sind Sie im Midijob vollwertig kranken- und pflegeversichert, erwerben Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld und sammeln Rentenpunkte aus dem vollen Verdienst.

Einen Nachteil gibt es für Menschen, die bisher beitragsfrei familienversichert waren: Mit dem Midijob endet die Familienversicherung, weil eine eigene Versicherungspflicht entsteht. Das ist in der Regel kein Problem, sollte aber bewusst entschieden werden. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder BAföG bezieht, sollte zudem die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen prüfen.

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich. 2026 liegt er zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Beschäftigte zahlen reduzierte Beiträge, die gleitend bis zum vollen Satz ansteigen.
Wie werden die Beiträge im Übergangsbereich berechnet?
Für Ihren Anteil gilt eine reduzierte Bemessungsgrundlage: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Verdienst − 603). Den Gesamtbeitrag ermittelt man mit dem Faktor F (0,6619), die Differenz trägt der Arbeitgeber.
Verliere ich durch den Midijob Rentenansprüche?
Nein. Die Rentenpunkte werden aus dem tatsächlichen Verdienst berechnet, obwohl Sie geringere Beiträge zahlen. Seit Juli 2019 ist dafür kein Verzicht auf die Beitragsreduzierung mehr nötig.
Zahle ich im Midijob Lohnsteuer?
Ja, die Lohnsteuer richtet sich ganz normal nach Ihrer Steuerklasse. In Klasse I bleibt man bis etwa 1.400 € meist steuerfrei, in Klasse V oder VI fällt schon ab dem ersten Euro Steuer an.
Was passiert, wenn ich zwischen Mini- und Midijob schwanke?
Entscheidend ist das regelmäßige, vorausschauend geschätzte Monatsentgelt. Gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze ist bis zu zweimal im Jahr unschädlich.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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