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AfA-Rechner 2026: Abschreibung berechnen

Berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) Ihrer Wirtschaftsgüter – linear oder mit der neuen degressiven AfA von bis zu 30 %, monatsgenau und mit vollständigem Abschreibungsplan.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Nach § 7 EStG, Stand 2026
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€
Jahre
Abschreibungsmethode
Degressiv nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft vom 1.7.2025 bis 31.12.2027.

AfA im Anschaffungsjahr 2026

5.000,00 €

Abschreibung linear · 10 Jahre Nutzungsdauer · 10,00 % pro Jahr

Lineare AfA pro Jahr5.000,00 €
Anteil im 1. Jahr12/12
Voll abgeschrieben2035

Abschreibungsplan

Abschreibungsplan
JahrAfARestbuchwert
20265.000,00 €45.000,00 €
20275.000,00 €40.000,00 €
20285.000,00 €35.000,00 €
20295.000,00 €30.000,00 €
20305.000,00 €25.000,00 €
20315.000,00 €20.000,00 €
20325.000,00 €15.000,00 €
20335.000,00 €10.000,00 €
20345.000,00 €5.000,00 €
20355.000,00 €0,00 €
Summe50.000,00 €

Die AfA beginnt monatsgenau im Anschaffungsmonat (pro rata temporis). Computerhardware und Software dürfen seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden.

Was ist die AfA?

Wer ein Wirtschaftsgut für sein Unternehmen kauft, das länger als ein Jahr genutzt wird – Maschine, Firmenwagen, Büromöbel –, darf die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgabe abziehen. Sie werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt: Das ist die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG. Grundlage sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Im Jahr der Anschaffung wird die AfA monatsgenau berechnet: Wer im Juli kauft, setzt 6/12 der Jahres-AfA ab. Dadurch verlängert sich der Abschreibungszeitraum auf ein Kalenderjahr mehr.

Lineare und degressive AfA

Bei der linearen AfA wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer. Bei der degressiven AfA wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgezogen – die Beträge sind am Anfang hoch und sinken dann.

Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 ist die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder möglich, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 %. Sobald die lineare AfA auf den Restbuchwert höher ist, ist ein Wechsel zur linearen Methode erlaubt (§ 7 Abs. 3 EStG). Unser Rechner wechselt automatisch im günstigsten Jahr. Ein Wechsel von linear zu degressiv ist dagegen nicht zulässig.

Die degressive AfA lohnt sich ab einer Nutzungsdauer von mehr als 3⅓ Jahren – bei kürzerer Nutzungsdauer ist der lineare Satz ohnehin höher als 30 %.

Nutzungsdauern laut AfA-Tabelle (Auswahl)

WirtschaftsgutNutzungsdauerLinearer Satz
Computer, Notebook, Peripherie, Software1 Jahr100 %
Pkw6 Jahre16,67 %
Lkw, Zugmaschinen9 Jahre11,11 %
Büromöbel13 Jahre7,69 %
Betriebsgebäude (§ 7 Abs. 4 EStG)33 Jahre3 %

Die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums enthalten Hunderte weiterer Positionen. Für Computer und Software wird es laut BMF nicht beanstandet, wenn die Kosten im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Gebäude sind von der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ausgeschlossen.

Beispiel: Maschine für 50.000 €

Anschaffung im Januar 2026, Nutzungsdauer 10 Jahre. Linear sind das 10 % pro Jahr, degressiv 30 % vom Restbuchwert:

JahrLinearDegressiv
20265.000,00 €15.000,00 €
20275.000,00 €10.500,00 €
20285.000,00 €7.350,00 €
20295.000,00 €5.145,00 €
20305.000,00 €3.601,50 €

In den ersten drei Jahren schreiben Sie degressiv fast doppelt so viel ab. Die Steuerersparnis wird nicht größer, aber sie kommt früher – das verbessert die Liquidität.

Weitere Abschreibungsmöglichkeiten

  • GWG-Sofortabschreibung: Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
  • Sammelposten: Wirtschaftsgüter von 250 € bis 1.000 € netto lassen sich wahlweise in einem Pool über 5 Jahre abschreiben.
  • Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Kleine und mittlere Betriebe (Gewinn bis 200.000 €) können zusätzlich bis zu 40 % in den ersten fünf Jahren abschreiben.
  • Elektrofahrzeuge: Für neue rein elektrische Firmenfahrzeuge gibt es eine eigene, stark degressive Sonder-AfA – prüfen Sie dies mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was bedeutet AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts werden über seine Nutzungsdauer als Betriebsausgabe verteilt.
Wann darf ich degressiv abschreiben?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden – mit bis zum Dreifachen des linearen Satzes, maximal 30 %.
Kann ich von degressiv zu linear wechseln?
Ja. Der Wechsel ist jederzeit zulässig und lohnt sich, sobald die lineare AfA auf den Restbuchwert höher ist als die degressive. Ein Wechsel von linear zu degressiv ist nicht erlaubt.
Wie wird die AfA im Anschaffungsjahr berechnet?
Zeitanteilig nach Monaten: Für jeden vollen oder angefangenen Monat ab der Anschaffung wird 1/12 der Jahres-AfA angesetzt.
Ist die AfA vom Brutto- oder Nettopreis?
Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, schreibt den Nettobetrag ab. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug schreiben den Bruttobetrag ab.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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