Einkommensteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen – mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dem Vergleich von Grund- und Splittingtarif.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Tarif 2026 nach § 32a EStG
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Ihre Steuerlast 2026
10.548,00 €
bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen, Grundtarif
Kein Solidaritätszuschlag: Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.
- Netto 78,9 %
- Steuern 21,1 %
| Position | Jahr |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 50.000 € |
| Einkommensteuer | 10.548,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Steuern gesamt | 10.548,00 € |
| Einkommen nach Steuern | 39.452,00 € |
Grundtarif und Splitting im Vergleich
| Tarif | Einkommensteuer |
|---|---|
| Grundtarif (Einzelveranlagung) Ihre Wahl | 10.548,00 € |
| Splittingtarif (Zusammenveranlagung) | 5.700,00 € |
Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen in dieser Höhe zahlen mit Splitting 4.848 € weniger Einkommensteuer.
Grenzsteuersatz = Steuer auf die nächsten 100 € Einkommen. Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt und Steuerermäßigungen sind nicht berücksichtigt.
Der Einkommensteuertarif 2026
Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet. Er ist progressiv: Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur die Steuer, sondern auch der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Für 2026 gelten folgende Tarifzonen:
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Steuer am Zonenende |
|---|---|---|---|
| Nullzone | bis 12.348 € | 0 % | 0 € |
| Progressionszone I | 12.349 € – 17.799 € | 14 % – ca. 24 % | 1.034 € |
| Progressionszone II | 17.800 € – 69.878 € | ca. 24 % – 42 % | 18.213 € |
| Proportionalzone | 69.879 € – 277.825 € | 42 % | 105.550 € |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % | – |
Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze. Ihr Durchschnittssteuersatz liegt deshalb immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
So wird die Einkommensteuer berechnet
- Einkünfte ermitteln – z. B. Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €).
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen – etwa Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Krankheitskosten.
- Freibeträge berücksichtigen – zum Beispiel Kinderfreibeträge, sofern sie günstiger sind als das Kindergeld.
- Tarif anwenden – auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen wird die Tarifformel angewendet.
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das senkt die Progression – besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
Einkommensteuertabelle 2026
Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:
| zvE | Grundtarif | Ø-Satz | Splitting | Ø-Satz |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 0 € | 0,0 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 870 € | 2,9 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 3.140 € | 7,9 % |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 5.700 € | 11,4 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 8.434 € | 14,1 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 14.418 € | 18,0 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 21.096 € | 21,1 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 40.728 € | 27,2 % |
Beispielrechnung: 50.000 € zu versteuerndes Einkommen
Eine ledige Person ohne Kirchenmitgliedschaft hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €:
- Einkommensteuer nach Grundtarif: 10.548 €
- Solidaritätszuschlag: 0,00 € (unter der Freigrenze)
- Durchschnittssteuersatz: 21,1 %
- Grenzsteuersatz: rund 35 %
Jeder zusätzlich verdiente Euro wird also mit gut einem Drittel besteuert, das gesamte Einkommen im Schnitt aber nur mit rund einem Fünftel.
Tipps zum Steuern sparen
- Fahrtkosten zur Arbeit über die Pendlerpauschale geltend machen – 2026 gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Werbungskosten sammeln, sobald sie den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen könnten: Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice-Pauschale.
- Bei hohem Grenzsteuersatz wirken Sonderausgaben wie Riester- oder Rürup-Beiträge besonders stark.
- Verheiratete prüfen, ob Zusammenveranlagung günstiger ist – in fast allen Fällen ja.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Ab welchem Einkommen zahlt man 42 % Steuern?
Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.