Zum Inhalt springen
Rechenly

Elterngeldrechner 2026

Schätzen Sie Ihr Elterngeld nach den Regeln des BEEG: vom Brutto über das pauschalierte Elterngeld-Netto bis zu Basiselterngeld und ElterngeldPlus – Schritt für Schritt nachvollziehbar.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Berechnung nach BEEG, Stand 2026
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Durchschnitt der 12 Monate vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt
Steuerklasse
Kirchensteuer
€
0 €, wenn Sie in der Elternzeit nicht arbeiten (max. 32 Wochenstunden)
Bonus, Mehrlinge, Versicherung
Geschwisterbonus
Weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren im Haushalt
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
„Nein“ z. B. für Beamte

Ihr Basiselterngeld pro Monat

1.280,18 €

bei 3.000,00 € brutto, Steuerklasse I

ElterngeldPlus / Monat640,09 €
Ersatzrate65,0 %
Elterngeld-Netto1.969,50 €
Berechnung des Elterngelds
BerechnungsschrittMonat
Brutto vor der Geburt3.000,00 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12)− 102,50 €
− Steuern (Lohnsteuer, Soli, KiSt)− 298,00 €
− Sozialabgaben-Pauschale (21 %)− 630,00 €
= Elterngeld-Netto1.969,50 €
Berücksichtigt (max. 2.770 €)1.969,50 €
× Ersatzrate65,0 %
Basiselterngeld ohne Zuschläge1.280,18 €
Basiselterngeld pro Monat1.280,18 €
ElterngeldPlus pro Monat640,09 €
Elterngeld über die gesamte Bezugsdauer
BezugsvarianteSumme
Basiselterngeld, 12 Monate (ein Elternteil)15.362,16 €
Basiselterngeld, 14 Monate (mit Partnermonaten)17.922,52 €
ElterngeldPlus, 24 Monate15.362,16 €

Unverbindliche Schätzung nach § 2 ff. BEEG. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle; Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld erhalten Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Auch Selbstständige, Beamte, Studierende und Eltern ohne Einkommen sind anspruchsberechtigt – Letztere mit dem Mindestbetrag von 300 €.

Ausgeschlossen sind Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag. Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze.

So wird das Elterngeld berechnet

  1. Bemessungszeitraum: Angestellte nehmen die 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt, Selbstständige das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
  2. Elterngeld-Netto: Vom Brutto werden 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Steuern nach Steuerklasse und pauschal 21 % Sozialabgaben (9 % KV/PV, 10 % RV, 2 % AV) abgezogen.
  3. Ersatzrate: Grundsätzlich 67 %. Unter 1.000 € steigt sie je 2 € um 0,1 Punkte bis 100 %, über 1.200 € sinkt sie je 2 € um 0,1 Punkte bis 65 %.
  4. Grenzen: Das Ergebnis liegt immer zwischen 300 € und 1.800 €. Netto über 2.770 € bleibt unberücksichtigt.

Arbeiten Sie während des Bezugs in Teilzeit, wird die Ersatzrate auf die Differenz zwischen dem Netto vor und nach der Geburt angewendet. Hier lohnt sich oft ElterngeldPlus: Es ist auf die Hälfte des Basiselterngelds ohne Teilzeit gedeckelt, wird aber doppelt so lange gezahlt.

Elterngeld-Tabelle 2026

Monatliche Beträge ohne Teilzeit, ohne Kirchensteuer, sozialversicherungspflichtig beschäftigt:

Brutto / MonatElterngeld-Netto (I)Basiselterngeld (I)ElterngeldPlus (I)Basiselterngeld (III)
0 €0,00 €300,00 €150,00 €300,00 €
1.000 €687,50 €567,88 €283,94 €567,88 €
1.500 €1.072,59 €718,64 €359,32 €725,28 €
2.000 €1.386,42 €901,17 €450,59 €960,38 €
2.500 €1.681,34 €1.092,87 €546,44 €1.217,13 €
3.000 €1.969,50 €1.280,18 €640,09 €1.448,96 €
3.500 €2.250,92 €1.463,10 €731,55 €1.656,20 €
4.000 €2.525,67 €1.641,69 €820,85 €1.800,00 €
5.000 €3.054,92 €1.800,00 €900,00 €1.800,00 €
6.000 €3.550,09 €1.800,00 €900,00 €1.800,00 €

Ein Wechsel in Steuerklasse III erhöht das Elterngeld-Netto. Er muss aber spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein, damit er zählt.

Antrag bei der Elterngeldstelle

Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Kommune – in vielen Ländern online über „ElterngeldDigital“. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragseingang. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst in den ersten Wochen nach der Geburt.

  • Geburtsurkunde „für Elterngeld“
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate bzw. Steuerbescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
  • Bei Teilzeit: Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitszeit und Verdienst

Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Basiselterngeld angerechnet – die ersten zwei Monate nach der Geburt zählen deshalb meist als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Berechnen Sie die Leistung mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner.

Tipps für mehr Elterngeld

  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, gibt es 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil.
  • Geschwisterbonus: Lebt ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6) im Haushalt, gibt es 10 % mehr, mindestens 75 €.
  • Gleichzeitiger Bezug: Basiselterngeld können beide Eltern seit 2024 nur noch maximal einen Monat gleichzeitig in den ersten 12 Lebensmonaten beziehen.
  • Kindergeld wird nicht angerechnet – prüfen Sie es zusätzlich mit dem Kindergeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 % des wegfallenden Elterngeld-Netto, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus beträgt die Hälfte davon.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld gibt es 12 Monate (plus 2 Partnermonate). Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus mit halbem Betrag. ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als 410 € Elterngeld erhalten haben.
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht.
Bekomme ich Elterngeld ohne Einkommen?
Ja. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus. Beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) wird Elterngeld allerdings weitgehend angerechnet.

Passende Ratgeber

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

Weitere Rechner