Ratgeber · Familie & Sozialleistungen
Kindergeld beantragen 2026: So kommen Sie schnell an Ihr Geld
Für jedes Kind gibt es 2026 monatlich 259 € Kindergeld. Hier erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag bei der Familienkasse stellen, welche Fristen gelten und wann der Kinderfreibetrag günstiger ist.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Monat für jedes Kind – unabhängig davon, ob es das erste oder vierte Kind ist.
- Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag geht online oder schriftlich.
- Sie brauchen die steuerliche Identifikationsnummer von sich und vom Kind.
- Kindergeld wird höchstens sechs Monate rückwirkend ausgezahlt. Beantragen Sie es deshalb bald nach der Geburt.
- Ab 2027 soll Kindergeld schrittweise ohne Antrag fließen. Für Kinder, die bis dahin geboren werden, brauchen Sie weiterhin einen Antrag.
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld erhalten Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Anspruch besteht für leibliche und adoptierte Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel, die im eigenen Haushalt leben.
- Nur eine Person bekommt das Kindergeld für ein Kind. Leben Sie mit dem anderen Elternteil zusammen, bestimmen Sie gemeinsam, wer es erhält. Leben Sie getrennt, geht es an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
- Steuer-ID: Ohne Identifikationsnummer von Antragsteller und Kind wird kein Kindergeld gezahlt. Die Steuer-ID Ihres Neugeborenen schickt das Bundeszentralamt für Steuern in der Regel nach der Geburtsanmeldung automatisch per Post.
- EU-Bürger: Wer aus einem EU- oder EWR-Staat nach Deutschland zieht, hat in den ersten drei Monaten nur Anspruch, wenn er hier Einkünfte etwa aus Arbeit erzielt.
- Andere Staatsangehörige brauchen einen passenden Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis, die für mindestens sechs Monate zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Einige Aufenthaltszwecke wie Studium oder Arbeitssuche sind ausgeschlossen.
Leben Kinder mit Eltern und Großeltern zusammen, haben die Eltern Vorrang; die Großeltern bekommen das Kindergeld nur, wenn der Elternteil schriftlich darauf verzichtet. Lebt das Kind in keinem Haushalt eines Berechtigten, erhält es derjenige, der den höchsten Unterhalt zahlt. Können sich die Berechtigten nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.
Das Kind selbst kann in Deutschland, in einem anderen EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben. Bezieht ein Elternteil dort vergleichbare Familienleistungen, kann ein Unterschiedsbetrag als Teil-Kindergeld in Frage kommen. Für Kinder in anderen Staaten gelten Sonderregeln – fragen Sie bei der Familienkasse nach.
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
| Situation des Kindes | Kindergeld bis |
|---|---|
| ohne weitere Voraussetzungen | 18. Geburtstag |
| arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet | 21. Geburtstag |
| Schule, Ausbildung, Studium | 25. Geburtstag |
| Übergangszeit bis 4 Monate | 25. Geburtstag |
| Freiwilligendienst (z. B. FSJ, BFD) | 25. Geburtstag |
| Behinderung vor dem 25. Geburtstag | unbegrenzt, wenn Selbstunterhalt nicht möglich |
Kindergeld gibt es bis 25 auch, wenn ein Kind keinen Ausbildungsplatz findet. Nach Abschluss einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums zählt ein Kind nur noch, wenn es nicht nebenher erwerbstätig ist. Erlaubt sind aber bis zu 20 Wochenstunden, ein Ausbildungsverhältnis oder ein Minijob. Ein eigenes Einkommenslimit für volljährige Kinder gibt es dagegen nicht.
So beantragen Sie Kindergeld
- Steuer-IDs bereitlegen: Ihre eigene und die Ihres Kindes. Fehlt die des Kindes noch, warten Sie nicht zu lange – die Sechs-Monats-Frist läuft.
- Antrag ausfüllen: Den Antrag gibt es auf der Website der Familienkasse. Sie können ihn online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden. Für Neugeborene ist der Antrag mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat auch vollständig online möglich.
- Bei der Familienkasse einreichen: Zuständig ist die Familienkasse Ihres Wohnortes. Bei Fragen hilft die kostenlose Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530.
- Rückwirkung angeben: Wenn Sie Kindergeld für zurückliegende Monate möchten, geben Sie im Antrag an, ab wann.
- Nachweise nachreichen: Für volljährige Kinder verlangt die Familienkasse in der Regel Belege, etwa eine Schul- oder Studienbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag.
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der genaue Zahltag richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer; die Auszahlungstermine veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit.
Frist: höchstens sechs Monate rückwirkend
Der Anspruch auf Kindergeld besteht zwar grundsätzlich ab dem Geburtsmonat. Ausgezahlt wird rückwirkend aber nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Wer also erst nach einem Jahr beantragt, verliert sechs Monatsbeträge – bei einem Kind 1.554 €.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Statt Kindergeld kann sich bei höherem Einkommen der Kinderfreibetrag lohnen. 2026 beträgt er für zusammenveranlagte Eltern insgesamt 9.756 € pro Kind (zweimal 3.414 € Kinderfreibetrag und zweimal 1.464 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung).
Sie müssen nichts wählen: Geben Sie Ihre Kinder in der Steuererklärung in der Anlage Kind an. Das Finanzamt prüft mit der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, bekommen Sie die Differenz über die Steuer. Das Kindergeld erhalten Sie trotzdem zunächst monatlich.
Beispiel für ein zusammenveranlagtes Ehepaar mit einem Kind, Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nach unserem Kindergeld-Rechner:
| Zu versteuerndes Einkommen | Ersparnis durch Freibetrag | Kindergeld im Jahr | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 60.000 € | 2.668 € | 3.108 € | Kindergeld |
| 90.000 € | 3.174 € | 3.108 € | Freibetrag (+66 €) |
| 120.000 € | 3.682 € | 3.108 € | Freibetrag (+574 €) |
Ab 2027: Kindergeld ohne Antrag
Bundestag und Bundesrat haben 2026 das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes beschlossen. Es soll ab 2027 in zwei Stufen greifen:
- Erste Stufe: Für weitere Kinder von Eltern, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind bekommen, zahlt die Familienkasse automatisch – an die Person, die schon Kindergeld erhält.
- Zweite Stufe: Später im Jahr 2027 sollen auch erstgeborene Kinder einbezogen werden. Voraussetzung ist dann unter anderem, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt, ein Elternteil im Inland arbeitet und die Bankverbindung bekannt ist.
Die automatische Zahlung setzt voraus, dass die Familienkasse alle nötigen Daten hat und keine Zweifel am Anspruch bestehen. Andernfalls bleibt ein Antrag nötig. Für Kinder, die 2026 geboren werden, müssen Sie Kindergeld wie bisher beantragen.
Änderungen melden und typische Fehler
Wer Kindergeld bezieht, muss der Familienkasse Änderungen unverzüglich mitteilen – etwa einen Umzug, neue Bankverbindung, das Ende von Schule, Ausbildung oder Studium, einen Abbruch oder einen Auszug des Kindes. Zu Unrecht gezahltes Kindergeld wird zurückgefordert.
Bei volljährigen Kindern prüft die Familienkasse regelmäßig, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Reagieren Sie auf Anfragen und Fragebögen fristgerecht, sonst kann die Zahlung eingestellt werden.
Häufige Fehler:
- Zu spät beantragt: Mehr als sechs Monate rückwirkend gibt es kein Geld.
- Nachweise für volljährige Kinder vergessen: Fehlen Schul- oder Studienbescheinigungen, kann die Familienkasse die Zahlung einstellen.
- Doppelter Bezug im Ausland: Familienleistungen aus einem anderen Staat müssen Sie angeben. Sonst drohen Rückforderungen.
- Kein Antrag nach Trennung: Zieht das Kind zum anderen Elternteil, muss dieser in der Regel einen eigenen Antrag stellen.
Neben dem Kindergeld können Familien je nach Situation weitere Leistungen erhalten, zum Beispiel Elterngeld in den ersten Lebensmonaten. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft die Familienkasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Wie lange rückwirkend kann ich Kindergeld beantragen?
Kann ich Kindergeld online beantragen?
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Muss ich Kindergeld ab 2027 nicht mehr beantragen?
Quellen und Stand
- Familienportal des Bundes – Kindergeld: Häufige Fragen
- Einkommensteuergesetz § 62 – Anspruchsberechtigte
- Einkommensteuergesetz § 66 – Höhe des Kindergeldes
- Einkommensteuergesetz § 70 – Festsetzung und Zahlung
- Einkommensteuergesetz § 32 – Kinder, Freibeträge für Kinder
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.