Teilzeitrechner 2026
Was bleibt netto, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren? Der Rechner vergleicht Vollzeit und Teilzeit mit allen Abzügen nach den Werten 2026.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Werte 2026 · amtliche Rechengrößen
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Ihr Netto in Teilzeit
2.054,42 €
im Monat bei 30,0 statt 40,0 Stunden pro Woche, 3.000,00 € brutto
| Monat | Vollzeit | Teilzeit | Differenz |
|---|---|---|---|
| Stunden pro Woche | 40,0 h | 30,0 h | 75,0 % |
| Bruttogehalt | 4.000,00 € | 3.000,00 € | − 1.000,00 € |
| Steuern | 524,50 € | 293,08 € | − 231,42 € |
| Sozialabgaben | 870,00 € | 652,50 € | − 217,50 € |
| Nettogehalt | 2.605,50 € | 2.054,42 € | − 551,08 € |
| Netto pro Stunde | 15,03 € | 15,80 € | + 0,77 € |
Gut zu wissen: Sie arbeiten 75,0 % der Zeit, behalten aber 78,8 % des Nettos – dank niedrigerem Steuersatz.
So rechnet der Teilzeitrechner
Das Teilzeitgehalt ergibt sich anteilig aus dem Vollzeitgehalt: Vollzeitbrutto × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden. Für beide Gehälter berechnet der Rechner anschließend Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben nach den Regeln 2026.
Weil die Einkommensteuer progressiv ist, sinkt das Netto prozentual weniger stark als die Arbeitszeit. Im Beispiel arbeiten Sie 25 % weniger, verlieren aber nur 21,2 % Ihres Nettos. Ihr Netto-Stundenlohn steigt also leicht.
Teilzeit-Tabelle 2026: 4.000 € Vollzeitgehalt
Vollzeit 40 Stunden, 2.605,50 € netto. Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen.
Ihr Recht auf Teilzeit
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Beschäftigten zwei Wege:
| Variante | Betriebsgröße | Besonderheit |
|---|---|---|
| Unbefristete Teilzeit (§ 8) | mehr als 15 Beschäftigte | kein Rückkehrrecht, nur bevorzugte Berücksichtigung (§ 9) |
| Brückenteilzeit (§ 9a) | mehr als 45 Beschäftigte | Rückkehr zur alten Arbeitszeit nach 1 bis 5 Jahren |
| Elternteilzeit (§ 15 BEEG) | mehr als 15 Beschäftigte | während der Elternzeit 15 bis 32 Wochenstunden |
Voraussetzung ist jeweils ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform und nennen Sie die gewünschte Verteilung der Stunden. Der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich ab, gilt die Teilzeit als vereinbart.
So stellen Sie den Teilzeitantrag
- Wunsch durchrechnen: Prüfen Sie mit dem Rechner, ob das Teilzeit-Netto für Ihre Fixkosten reicht, und berücksichtigen Sie mögliche Änderungen bei Steuerklasse und Sozialleistungen.
- Antrag in Textform: Eine E-Mail genügt. Nennen Sie den Umfang der Verringerung, den Beginn und die gewünschte Verteilung auf die Wochentage. Für die Brückenteilzeit geben Sie zusätzlich das Enddatum an.
- Erörterung abwarten: Der Arbeitgeber muss Ihren Wunsch mit Ihnen besprechen und mit dem Ziel einer Einigung erörtern.
- Entscheidung dokumentieren: Halten Sie die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich fest, idealerweise in einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag.
Was Teilzeit sonst noch verändert
- Rente: Weniger Bruttogehalt bedeutet weniger Rentenpunkte. Über viele Jahre kann das eine spürbare Rentenlücke ergeben.
- Urlaub: Wer an weniger Tagen pro Woche arbeitet, hat anteilig weniger Urlaubstage – die freien Wochen bleiben aber gleich. Details im Urlaubsanspruch-Rechner.
- Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld richten sich nach dem geringeren Teilzeitverdienst.
- Midijob: Liegt das Teilzeitgehalt zwischen 603,01 € und 2.000 €, zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben.
- Steuerklasse: Bei Ehepaaren kann sich nach der Reduzierung eine andere Kombination lohnen – prüfen Sie es mit dem Steuerklassenrechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Teilzeitgehalt?
Warum sinkt mein Netto weniger als die Arbeitszeit?
Kann mein Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?
Kann ich später wieder in Vollzeit zurück?
Wie viele Stunden sind in Elternzeit erlaubt?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Teilzeit
- Familienportal – Elternzeit und Teilzeit
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.