Ratgeber · Gehalt & Lohn
Mindestlohn 2026: Höhe, Ausnahmen und Ihre Rechte
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Hier erfahren Sie, für wen er gilt, wer ausgenommen ist und wie Sie Ihren Lohn prüfen.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Beide Stufen sind in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.
- Er gilt für fast alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – auch für Minijobber, Aushilfen, Saisonkräfte und Beschäftigte ausländischer Arbeitgeber, die in Deutschland arbeiten.
- Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, bestimmte Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
- Auf den Mindestlohn kann man nicht wirksam verzichten. Vereinbarungen, die ihn unterschreiten, sind insoweit unwirksam.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 eine Erhöhung in zwei Schritten vorgeschlagen, die Bundesregierung hat sie per Verordnung umgesetzt. Insgesamt steigt der Mindestlohn damit um 13,88 % gegenüber den zuvor geltenden 12,82 €.
| Zeitraum | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| bis 31.12.2025 | 12,82 € | 556 € |
| ab 01.01.2026 | 13,90 € | 603 € |
| ab 01.01.2027 | 14,60 € | 633 € |
Über weitere Anpassungen entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre; die Bundesregierung kann ihren Vorschlag dann per Verordnung verbindlich machen.
Was bedeutet das für Ihren Monatslohn?
Für die Umrechnung von Stunden- auf Monatslohn wird üblicherweise mit durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat gerechnet (Wochenstunden × 13 ÷ 3). Daraus ergeben sich diese Mindestbeträge:
| Wochenstunden | Monatsbrutto 2026 | Monatsbrutto 2027 |
|---|---|---|
| 10 | 602,29 € | 632,62 € |
| 20 | 1.204,71 € | 1.265,38 € |
| 30 | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 40 | 2.409,29 € | 2.530,62 € |
Bei 40 Stunden pro Woche bleiben 2026 in Steuerklasse I (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos, keine Kirchensteuer) nach unserem Rechner rund 1.716 € netto im Monat. Wer zwischen 603,01 € und 2.000 € verdient, ist im Midijob-Übergangsbereich und zahlt reduzierte Sozialabgaben.
Stundenlohn-RechnerMonatsgehalt in Stundenlohn umrechnen – und zurück.Jetzt berechnenWer hat Anspruch – und wer nicht?
Der Mindestlohn steht grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, unabhängig von Arbeitszeit, Branche oder Staatsangehörigkeit. Das schließt Minijobs, Teilzeit, befristete Jobs und Saisonarbeit ein. Auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen ihren in Deutschland eingesetzten Beschäftigten mindestens den Mindestlohn zahlen. Selbstständige fallen nicht unter das Gesetz.
Die Ausnahmen regelt § 22 Mindestlohngesetz:
| Personengruppe | Ausnahme gilt … |
|---|---|
| Jugendliche unter 18 | wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben |
| Auszubildende | immer – für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung |
| Pflichtpraktikum | wenn es von Schule, Ausbildung oder Studium vorgeschrieben ist |
| Orientierungspraktikum | bis zu drei Monate vor Ausbildung oder Studium |
| Freiwilliges Praktikum | bis zu drei Monate begleitend zu Ausbildung oder Studium, wenn es vorher kein Praktikum beim selben Arbeitgeber gab |
| Langzeitarbeitslose | in den ersten sechs Monaten der neuen Beschäftigung |
| Ehrenamtlich Tätige | immer |
Ob jemand als Praktikant gilt, hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab, nicht von der Bezeichnung im Vertrag. Wer unter dem Etikett „Praktikum“ wie ein normaler Arbeitnehmer eingesetzt wird, hat Anspruch auf den Mindestlohn. Auch Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung sind ausgenommen.
Mindestausbildungsvergütung für Azubis
Für Auszubildende in einer dualen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung gilt stattdessen eine Untergrenze für die Vergütung. Sie richtet sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns:
| Ausbildungsjahr | Beginn 2026 |
|---|---|
| 1. Jahr | 724 € |
| 2. Jahr | 854 € |
| 3. Jahr | 977 € |
| 4. Jahr | 1.014 € |
Wer seine Ausbildung 2027 beginnt, erhält im ersten Jahr mindestens 764 €. Ausnahme: Ist der Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt dessen Vergütung als angemessen – auch wenn sie unter diesen Beträgen liegt.
Mindestlohn in Teilzeit und im Midijob
Der Mindestlohn gilt für jede Arbeitsstunde – unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Abruf arbeiten. Teilzeitbeschäftigte haben also denselben Stundenanspruch wie Vollzeitkräfte. Wer mehr als 603 € im Monat verdient, ist kein Minijobber mehr. Bis zu einem Verdienst von 2.000 € liegt die Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob): Sie zahlen dann geringere Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung als bei einem normalen Job. Wie sich eine Erhöhung der Stunden auf Ihr Netto auswirkt, zeigt der Midijob-Rechner. Beachten Sie: Weil die Minijob-Grenze 2027 auf 633 € steigt, wird eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 603,01 € und 633 € ab Januar 2027 zum Minijob, wenn der Lohn nicht steigt. Wer weiter voll versichert sein möchte, muss dann mehr verdienen.
Branchenmindestlöhne können höher sein
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen eigene, verbindliche Mindestlöhne, etwa nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Liegen diese höher, gilt der höhere Branchenmindestlohn. Ob Ihre Branche betroffen ist, können Sie beim Zoll oder bei Ihrer Gewerkschaft erfragen.
Wichtige Regeln für Arbeitgeber und Beschäftigte
- Fälligkeit: Der Mindestlohn ist zum vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Arbeitsmonat folgt.
- Arbeitszeitkonten: Mehrarbeit darf auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto gesammelt werden. Sie muss aber spätestens innerhalb von zwölf Monaten durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden. Monatlich dürfen höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit eingebucht werden.
- Aufzeichnungspflicht: Bei Minijobs (außer im Privathaushalt) und in bestimmten Branchen, etwa Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung oder Transport und Logistik, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
- Kein Verzicht: Auf entstandene Mindestlohnansprüche können Sie nur durch einen gerichtlichen Vergleich verzichten. Eine Verwirkung ist ausgeschlossen.
So prüfen Sie, ob Sie den Mindestlohn erhalten
- Stunden notieren: Halten Sie Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden fest, einschließlich Vor- und Nacharbeiten, die der Arbeitgeber angeordnet hat.
- Brutto teilen: Teilen Sie das Monatsbrutto aus Ihrer Abrechnung durch diese Stunden. Ergibt sich weniger als 13,90 €, stimmt etwas nicht. Hilfe beim Lesen der Abrechnung bietet unser Ratgeber Lohnabrechnung verstehen.
- Mit dem Arbeitgeber sprechen: Oft liegt ein Versehen vor, etwa ein nicht angepasster Arbeitsvertrag nach der Erhöhung.
- Unterstützung holen: Betriebsrat, Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen weiter. Ausstehenden Lohn können Sie vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Rechenbeispiel: Sie arbeiten laut Vertrag 38 Stunden pro Woche und erhalten 1.900 € brutto im Monat. Das entspricht rund 164,67 Stunden im Monat (38 × 13 ÷ 3) und damit einem Stundenlohn von etwa 11,54 €. Für den Mindestlohn von 13,90 € müssten es 2026 mindestens rund 2.289 € brutto sein. Leisten Sie regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit, sinkt der tatsächliche Stundenlohn zusätzlich.
Verbreitete Irrtümer
- „Im Minijob gilt der Mindestlohn nicht.“ Falsch – Minijobber ab 18 haben denselben Anspruch.
- „Praktikanten bekommen nie den Mindestlohn.“ Falsch – nur die gesetzlich genannten Praktika sind ausgenommen. Ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium etwa fällt in der Regel nicht darunter.
- „Unter 18 gibt es keinen Mindestlohn.“ Nur Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ausgenommen.
- „Ein ausländischer Arbeitgeber muss sich nicht daran halten.“ Falsch – auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen ihren Beschäftigten in Deutschland den Mindestlohn zahlen.
- „Das Monatsgehalt passt, also passt alles.“ Entscheidend ist der Lohn je tatsächlich geleisteter Stunde.
Für die Kontrolle der Mindestlohnpflichten ist die Zollverwaltung zuständig. Verstöße können Sie dem Zoll melden; Fragen zum Mindestlohn beantworten außerdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Zoll.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Bekommen Praktikanten den Mindestlohn?
Kann ich auf den Mindestlohn verzichten?
Quellen und Stand
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- Mindestlohngesetz § 22 – Persönlicher Anwendungsbereich
- Bundesregierung – Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro
- BIBB – Mindestausbildungsvergütung 2026
- Zoll – Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.