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Ratgeber · Familie & Sozialleistungen

Arbeitslos melden: Fristen, Ablauf und Antrag auf Arbeitslosengeld

Wer seinen Job verliert, muss bei der Agentur für Arbeit zwei Meldungen abgeben – und dabei feste Fristen einhalten. Hier lesen Sie, was wann zu tun ist und wie Sie Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei getrennte Meldungen: die Arbeitsuchendmeldung (sobald Sie vom Jobende wissen) und die Arbeitslosmeldung (spätestens am ersten Tag ohne Job).
  • Arbeitsuchend melden müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie es kurzfristiger, haben Sie drei Tage Zeit.
  • Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche.
  • Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag der Arbeitslosmeldung – nicht rückwirkend.
  • Anspruch hat in der Regel, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

Schritt 1: Arbeitsuchend melden

Sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet – durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder weil ein befristeter Vertrag ausläuft –, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Das schreibt § 38 SGB III vor:

  • Mindestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn Sie so früh davon wissen.
  • Innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie vom Ende erfahren haben, wenn zwischen Kenntnis und Beendigung weniger als drei Monate liegen.

Die Pflicht gilt auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung klagen oder der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt. Bei befristeten Verträgen läuft die Frist ab dem bekannten Vertragsende – warten Sie also nicht ab, ob doch noch verlängert wird.

Melden können Sie sich laut Bundesagentur für Arbeit online, telefonisch oder persönlich – aber nur auf einem Weg. Online geben Sie Ihre persönlichen Daten und das (voraussichtliche) Enddatum an. Die Agentur soll danach zeitnah ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch mit Ihnen führen, persönlich oder per Video.

Ändert sich das Enddatum später, melden Sie sich nicht neu an, sondern teilen Sie die Änderung über Ihr Postfach im BA-Konto oder telefonisch mit.

Schritt 2: Arbeitslos melden

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Arbeitslos melden Sie sich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung. Die Arbeitslosmeldung gilt zugleich als Antrag auf Arbeitslosengeld.

Es gibt zwei Wege:

  1. Online: Sie benötigen einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und PIN (alternativ einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte) sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Ein rückwirkendes Datum können Sie online nicht eintragen.
  2. Persönlich in der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Mitzubringen ist der Personalausweis mit aktueller Anschrift oder ein Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung. Die Agentur empfiehlt, vorher online einen Termin zu buchen.

Sonderfall Krankheit: Sind Sie über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus arbeitsunfähig, beginnt die Arbeitslosigkeit erst mit der Genesung. Melden Sie sich spätestens an diesem Tag arbeitslos – ist die Agentur dann geschlossen, spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

SituationFrist
Ende ist länger als 3 Monate im Voraus bekanntarbeitsuchend spätestens 3 Monate vorher
Ende kurzfristig bekanntarbeitsuchend binnen 3 Tagen
Arbeitslosmeldungfrühestens 3 Monate vorher, spätestens 1. Tag
Online-Antrag auf Arbeitslosengeldetwa 2 Wochen vor Beginn reicht
Unterbrechung über 6 Wochenerneut arbeitslos melden

Unterlagen für den Antrag

Den eigentlichen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Sie am einfachsten online. Laut Bundesagentur für Arbeit genügt es, ihn etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit abzuschicken. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, zeigt Ihnen der Online-Antrag an. Typischerweise sollten Sie bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Kündigungsschreiben, Aufhebungs- oder befristeten Arbeitsvertrag
  • Steuer-Identifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung (IBAN) – Arbeitslosengeld wird auf ein Konto überwiesen
  • bei Kindern: Nachweise für den erhöhten Leistungssatz, etwa Kinderfreibetrag oder Kindergeldnummer
  • Angaben zu Abfindung, Urlaubsabgeltung oder Nebenjob

Die Arbeitsbescheinigung übermittelt Ihr Arbeitgeber auf Anforderung elektronisch an die Agentur für Arbeit; Sie erhalten darüber einen Nachweis. Prüfen Sie diesen – vor allem den angegebenen Beendigungsgrund, denn er ist entscheidend für eine mögliche Sperrzeit.

Wer hat Anspruch – und wie lange?

Arbeitslosengeld erhalten Sie, wenn Sie arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate (Rahmenfrist). Arbeitslos sind Sie auch dann noch, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen, hängt von den versicherungspflichtigen Monaten in den letzten fünf Jahren und Ihrem Alter ab (§ 147 SGB III):

Versicherungspflicht mindestensAlterBezugsdauer
12 Monate–6 Monate
16 Monate–8 Monate
20 Monate–10 Monate
24 Monate–12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Wer überwiegend kurz befristet beschäftigt war und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann den Anspruch nach einer Sonderregel schon mit sechs Monaten Versicherungszeit erwerben – dann aber nur für drei bis fünf Monate. Ob das auf Sie zutrifft, prüft die Agentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Grundlage ist Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten 12 Monate, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Daraus wird ein pauschaliertes Nettoentgelt pro Tag berechnet. Sie erhalten 60 % davon, mit mindestens einem Kind 67 %. Für einen vollen Monat werden 30 Tage angesetzt.

Beispiel: 3.500 € brutto im Monat, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, 40 Jahre alt, 24 Monate versichert. Nach unserem Arbeitslosengeld-Rechner ergeben sich rund 47,12 € pro Tag, also etwa 1.413,60 € im Monat – zwölf Monate lang. Mit Kind wären es 52,62 € pro Tag bzw. 1.578,60 € im Monat.

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Gezahlt wird monatlich nachträglich. Während des Bezugs zahlt die Agentur für Arbeit in der Regel Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Pflichten während des Bezugs

Mit der Bewilligung ist es nicht getan. Teilen Sie der Agentur für Arbeit jede Änderung sofort mit – etwa eine neue Stelle, einen Nebenjob, einen Umzug oder eine Krankheit. Werden Sie während des Bezugs unverschuldet arbeitsunfähig, läuft das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weiter; danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit Krankengeld. Weisen Sie Ihre Bewerbungsbemühungen so nach, wie es mit Ihrer Agentur vereinbart ist, und nehmen Sie Termine wahr – ein unentschuldigt versäumter Termin kann eine Sperrzeit von einer Woche auslösen.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Abwarten bis zum letzten Arbeitstag: Die Arbeitsuchendmeldung ist schon mit Erhalt der Kündigung fällig. Wer die Drei-Tage-Frist verpasst, riskiert eine Woche Sperrzeit, und die Bezugsdauer verkürzt sich entsprechend.
  • Nur arbeitsuchend gemeldet: Ohne Arbeitslosmeldung gibt es kein Geld – für Tage vor der Meldung wird nichts nachgezahlt.
  • Aufhebungsvertrag ohne Prüfung: Wer das Arbeitsverhältnis selbst beendet, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Mehr dazu im Ratgeber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Abfindung oder Urlaubsabgeltung verschweigen: Beides müssen Sie angeben. Eine ausgezahlte Urlaubsabgeltung verschiebt den Beginn der Zahlung um die abgegoltenen Urlaubstage. Eine Abfindung kann den Anspruch ruhen lassen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
  • Nebenjob nicht melden: Ein Nebenverdienst unter 15 Wochenstunden ist erlaubt, muss aber angezeigt werden. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei; der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Erfüllen Sie die Anwartschaftszeit nicht oder reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben, ist das Jobcenter zuständig. Dort können Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen – auch ergänzend zum Arbeitslosengeld. Klären Sie Ihre individuelle Situation am besten direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wer gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss parallel die Klagefrist beim Arbeitsgericht beachten. Einen Überblick gibt der Ratgeber Kündigungsfristen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden?
Arbeitsuchend melden Sie sich, sobald Sie vom Ende Ihres Jobs wissen – spätestens drei Monate vorher oder binnen drei Tagen. Arbeitslos melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung. Erst die Arbeitslosmeldung löst den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus.
Was passiert, wenn ich mich zu spät arbeitsuchend melde?
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von einer Woche verhängen. In dieser Zeit ruht das Arbeitslosengeld, und die Bezugsdauer verkürzt sich um diese Tage.
Kann ich mich auch telefonisch arbeitslos melden?
Nein. Telefonisch ist nur die Arbeitsuchendmeldung möglich. Arbeitslos melden Sie sich online mit Online-Ausweisfunktion oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Bekomme ich Arbeitslosengeld rückwirkend?
Nein. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich mich melden, wenn ich gegen die Kündigung klage?
Ja. Die Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung gilt unabhängig davon, ob Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend machen.
Wie lange dauert es, bis das erste Geld kommt?
Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Agentur entscheiden – stellen Sie den Antrag deshalb etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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