Ratgeber · Steuern
Kirchenaustritt: So funktioniert er – und ab wann die Kirchensteuer endet
Den Austritt aus der Kirche erklären Sie je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Hier erfahren Sie, wie das abläuft, was es kostet und ab wann Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Den Kirchenaustritt erklären Sie beim Standesamt – in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht. Ein Austritt per E-Mail oder online ist nicht möglich.
- Die Gebühr legt jedes Land selbst fest. Beispiele: 30 € in Berlin und Nordrhein-Westfalen, 25 € in München.
- Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.
- Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Ländern. Mit dem Austritt fällt sie vollständig weg.
Wo erklären Sie den Kirchenaustritt?
Kirchensteuer zahlen Mitglieder von Religionsgemeinschaften, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts Kirchensteuer erheben – vor allem der evangelischen und der katholischen Kirche. Sie wird vom Finanzamt bzw. über den Arbeitgeber eingezogen. Wer diese Pflicht beenden möchte, muss förmlich bei der zuständigen Stelle austreten; ein bloßes Fernbleiben vom Gottesdienst reicht nicht.
Der Austritt ist eine Erklärung gegenüber einer staatlichen Stelle, nicht gegenüber der Kirche. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnsitz:
| Bundesland | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Berlin | Amtsgericht |
| Brandenburg | Amtsgericht |
| Nordrhein-Westfalen | Amtsgericht |
| Bremen | Erklärung gegenüber der Kirche, auch über das Standesamt möglich |
| übrige Länder | Standesamt |
Sie können den Austritt persönlich zu Protokoll geben – in vielen Städten nur mit Termin – oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift einreichen. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügen nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Was kostet der Kirchenaustritt?
Die Gebühren sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich. Einige geprüfte Beispiele:
| Ort | Gebühr |
|---|---|
| Berlin (Amtsgericht) | 30 € |
| Nordrhein-Westfalen (Amtsgericht) | 30 € |
| München (Standesamt) | 25 €, Austrittsbescheinigung 10 € |
Wählen Sie den schriftlichen Weg über einen Notar, kommen dessen Gebühren für die Beglaubigung hinzu. Den aktuellen Betrag für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website Ihres Standesamts bzw. Amtsgerichts.
Ablauf und benötigte Unterlagen
- Zuständige Stelle ermitteln: Standesamt oder Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, siehe Tabelle oben.
- Termin vereinbaren, sofern nötig. Manche Gerichte und Standesämter bieten eine Online-Terminbuchung an. Planen Sie etwas Vorlauf ein, denn in größeren Städten können freie Termine knapp sein.
- Unterlagen mitbringen: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Mit dem Reisepass wird oft zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt. Soll der Austritt auch im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister vermerkt werden, bringen Sie die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit.
- Erklärung unterschreiben und Gebühr zahlen.
- Bescheinigung aufbewahren: Sie erhalten eine Austrittsbescheinigung oder eine Abschrift der Niederschrift. Heben Sie sie dauerhaft auf. Damit können Sie auch Jahre später nachweisen, dass Sie keine Kirchensteuer mehr schulden.
Jugendliche ab 14 Jahren können den Austritt selbst erklären. Für jüngere Kinder handeln die sorgeberechtigten Eltern; ab 12 Jahren ist das nicht gegen den Willen des Kindes möglich.
Ab wann zahlen Sie keine Kirchensteuer mehr?
Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die Erklärung unterschreiben bzw. an dem die beglaubigte Erklärung bei der Behörde eingeht. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam geworden ist. So regeln es zum Beispiel Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Maßgeblich ist das Kirchensteuergesetz Ihres Bundeslandes.
Wer am 10. März austritt, zahlt in diesen Ländern also für März noch Kirchensteuer, ab April nicht mehr.
Lohn und Gehalt: Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht selbst informieren. Die Meldebehörde ändert Ihre Daten, und der Arbeitgeber erhält das neue Kirchensteuermerkmal automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Das kann aber ein bis zwei Abrechnungen dauern. Zu viel einbehaltene Kirchensteuer wird mit der Einkommensteuererklärung erstattet.
Kapitalerträge: Banken fragen das Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern unter anderem jährlich zum Stichtag 31. August ab. Nach dem Austritt kann deshalb noch eine Zeit lang Kirchensteuer auf Zinsen oder Dividenden einbehalten werden. Diese können Sie in der Regel über die Steuererklärung (Anlage KAP) korrigieren lassen.
Das Austrittsjahr in der Steuererklärung
Im Jahr des Austritts wird die Kirchensteuer mit der Einkommensteuerveranlagung abschließend berechnet. In den meisten Bundesländern gilt dabei die sogenannte Zwölftelregelung: Für jeden Monat, in dem Sie noch Mitglied waren, fällt ein Zwölftel der Kirchensteuer an, die sich für das ganze Jahr ergeben würde. In Nordrhein-Westfalen etwa steht das ausdrücklich im Kirchensteuergesetz des Landes.
Das hat zwei Folgen, die viele überrascht:
- Einnahmen nach dem Austritt zählen anteilig mit. Wer im September austritt und im Dezember eine hohe Einmalzahlung oder Abfindung erhält, zahlt über die Zwölftelregelung trotzdem Kirchensteuer auf einen Teil davon.
- Der Lohnsteuerabzug ist nur eine Vorauszahlung. Ob Sie für das Austrittsjahr unterm Strich zu viel oder zu wenig Kirchensteuer gezahlt haben, zeigt erst der Steuerbescheid. Es kann zu einer Erstattung, in Einzelfällen aber auch zu einer Nachzahlung kommen.
Planen Sie bei größeren Einmalzahlungen deshalb den Zeitpunkt des Austritts mit ein. Prüfen Sie im Steuerbescheid, ob die Kirchensteuer nur für die Monate Ihrer Mitgliedschaft berechnet wurde. Geben Sie in der Steuererklärung das Austrittsdatum an, falls das Finanzamt es noch nicht kennt.
Wie viel spart ein Kirchenaustritt?
Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz der Lohn- bzw. Einkommensteuer, wobei Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Nach unserem Kirchensteuer-Rechner ergeben sich 2026 für Alleinstehende in Steuerklasse I (gesetzlich versichert, kinderlos) diese Beträge:
| Bruttogehalt im Monat | Kirchensteuer NRW (9 %) | Kirchensteuer Bayern (8 %) |
|---|---|---|
| 3.000 € | 26,37 € / 316,44 € im Jahr | 23,44 € / 281,28 € im Jahr |
| 4.500 € | 58,51 € / 702,12 € im Jahr | 52,01 € / 624,12 € im Jahr |
Die tatsächliche Ersparnis ist etwas geringer: Gezahlte Kirchensteuer können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Dieser Steuervorteil entfällt nach dem Austritt. Ausgenommen davon ist Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die ohnehin nicht abziehbar ist.
Kirchensteuer-RechnerKirchensteuer und Ersparnis bei Austritt.Jetzt berechnenWas Sie außerdem wissen sollten
- Falscher Eintrag ohne Mitgliedschaft: Wird Ihnen Kirchensteuer abgezogen, obwohl Sie nie Mitglied waren, ist meist die Religionszugehörigkeit im Melderegister falsch. Wenden Sie sich an die Meldebehörde und gegebenenfalls an das Finanzamt; ein Austritt ist dann nicht nötig.
- Gehaltsabrechnung kontrollieren: Prüfen Sie ein bis zwei Monate nach dem Austritt Ihre Abrechnung. Beim Kirchensteuermerkmal sollte dann kein Kürzel einer Konfession mehr stehen und keine Kirchensteuer mehr abgezogen werden. Wie Sie die Abrechnung lesen, erklärt unser Ratgeber Lohnabrechnung verstehen.
- Kirchliche Folgen: Welche Folgen der Austritt innerhalb der Kirche hat, etwa für ein Patenamt oder eine kirchliche Trauung, regeln die Kirchen selbst. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Wiedereintritt: Ein späterer Wiedereintritt ist grundsätzlich möglich; er wird bei der Kirche erklärt.
- Ehepartner: Der Austritt betrifft nur Sie. Bleibt Ihr Ehepartner Kirchenmitglied und werden Sie gemeinsam veranlagt, kann sich die Berechnung seiner Kirchensteuer ändern; je nach Einkommensverteilung kann ein sogenanntes besonderes Kirchgeld anfallen.
Bei Fragen zur Kirchensteuer im Austrittsjahr oder zur Berechnung in Ihrer Steuererklärung hilft das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich online aus der Kirche austreten?
Was kostet der Kirchenaustritt?
Ab wann muss ich keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Muss ich meinem Arbeitgeber den Austritt mitteilen?
Brauche ich die Austrittsbescheinigung später noch?
Quellen und Stand
- Service-Portal Berlin – Kirchenaustritt erklären
- Justiz NRW – Kirchenaustritt
- Landeshauptstadt München – Kirchenaustritt erklären
- Einkommensteuergesetz § 51a – Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
- Einkommensteuergesetz § 10 – Sonderausgaben
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.